Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich den Mitgliedsbeitrag für einen Kunst- und Kulturverein steuerlich geltend machen kann. Er ist ein eingetragener Verein. Ich zitiere:
" § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” derAbgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des kulturellen Geschehens,sowie kulturelle und schauspielerische Weiterbildung
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Abhaltung von geordneten Theater und Kulturveranstaltungen"
Weiß jemand, ob ich die Mitgliedsbeiträge geltend machen kann?
Viele Grüße
Julian Pähler
ich bin mir nicht sicher, ob ich den Mitgliedsbeitrag für einen Kunst- und Kulturverein steuerlich geltend machen kann. Er ist ein eingetragener Verein. Ich zitiere:
" § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” derAbgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des kulturellen Geschehens,sowie kulturelle und schauspielerische Weiterbildung
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Abhaltung von geordneten Theater und Kulturveranstaltungen"
Weiß jemand, ob ich die Mitgliedsbeiträge geltend machen kann?
Viele Grüße
Julian Pähler
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