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Kunst- und Kulturverein

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    Kunst- und Kulturverein

    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich den Mitgliedsbeitrag für einen Kunst- und Kulturverein steuerlich geltend machen kann. Er ist ein eingetragener Verein. Ich zitiere:

    " § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” derAbgabenordnung.
    Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des kulturellen Geschehens,sowie kulturelle und schauspielerische Weiterbildung

    Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Abhaltung von geordneten Theater und Kulturveranstaltungen"

    Weiß jemand, ob ich die Mitgliedsbeiträge geltend machen kann?

    Viele Grüße

    Julian Pähler

    #2
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...liedsbeitraege

    grafik.png
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ist der Verein als Gemeinnützig anerkannt (darüber muss der Verein einen entsprechenden Bescheid des Finanzamtes haben)?
      Wenn ja, dann ist auch der Mitgliedsbeitrag abzugsfähig. Ausnahme: § 10b Absatz 1 Satz 8 nr. 2 Einkommensteuergesetz
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        "Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des kulturellen Geschehens,sowie kulturelle und schauspielerische Weiterbildung

        Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Abhaltung von geordneten Theater und Kulturveranstaltungen"

        Ich glaube, das sind die entscheidenden Sätze. Auf der Basis dieser Sätze ist mir immer noch nicht klar, ob die Mitgliedsbeiträge absetzbar sind. Es scheint mir ein Grenzfall zu sein. Darf man die Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung angeben? Nach dem Motto: "Der Steuerbeamte entscheidet dann, ob er es anerkennt oder nicht." Oder ist es in gewisser Weise Steuerbetrug, wenn ich die Eintragung zu unrecht mache?

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          #5
          Frage doch mal deinen Vereinsvorstand bzw. den Kassenwart, die werden es hoffentlich wissen.

          Aber ich befuerchte, dass der genannte Zweck nicht dem geforderten steuerrechtlichen Anspruch genuegt.

          Alternativ den Betrag in der Steuererklaerung einfach mal mit angeben und dem Finanzamt die Satzung zwecks Ueberpruefung als Belegnachreichung uebermitteln.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Entweder der Verein ist vom zuständigen Körperschaftstseuerfinazamt als gemeinnützig anerkannt oder nicht. In dem entsprechenden Bescheid steht dann auch drin ob die Mitgliedsbeiträge absetzbar sind. Dem entsprechend muss der Verein dies auch auf seinen Spendenbescheinigungen oder den Bescheinigunegn über den Mitgliedsbeitrag ausweisen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Vielen Dank für die Antworten!

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