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Finanzamt erkennt Restkostenversicherung nicht an

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    Finanzamt erkennt Restkostenversicherung nicht an

    Hallo,
    ixh bin pensionierter Beamter der DB AG. Bin seit 50 Jahren versichert in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten.
    Gleichzeitig habe ich auch schon so lange eine Restkostenversicreung bei der Generali.

    Grund:
    Die KVB erstattet incl. Beihilfe z.B. 90% der Arztkosten.
    Die Generali 10 % der Arztkosten.

    Also wurde in der Steuerklärung im Feld 23

    Basis 1884 Euro KVB und
    Basis 712 Euro Generali eingetragen.

    Die wurde vom Finazamt seit jahrzehnten anerkannt.

    Jetzt wurden die 712 Euro abgelehnt wegen zwei Krankenversicherungen mit sich über scheidenden Zeiträumen jeweils 01.01.-31.12.23.
    Es könnte nur noch eine Versicherung anerkannt werden BMF Schreiben vom 24.05.2017.

    Es steht mir aber doch 100% Basisabsicherung zu?

    Einspruch wurde abgelehnt!

    #2
    Und warum erzählst Du das hier, im Forum zur elektronischen Steuererklärung?

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      #3
      Es steht mir aber doch 100% Basisabsicherung zu?
      Dann müssten aber beide Krankenversicherungen bestätigt haben, dass es sich um Beiträge zur Basiskrankenversicherung handelt.

      Das sollte sich aus den Bescheinigungen ablesen lassen. Helfen können wir dir allerdings nicht !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Entschuldigung, hatte eine Frage zu ähnlichem Thema hier gefunden.

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          #5
          BMF Schreiben vom 24.05.2017
          Ich habe nachgesehen, konnte aber leider kein BMF-Schreiben vom 24.05.2017 finden.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Ich habe nachgesehen, konnte aber leider kein BMF-Schreiben vom 24.05.2017 finden
            Das Schreiben gibt es aber, es ist nur im Moment etwas schwer zu finden. https://datenbank.nwb.de/Dokument/696289/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke fuer die Fundstelle, Charlie24. Und ich Dummerchen habe natuerlich nur auf der Internetseite des BMF nachgesehen, wo ja alle BMF-Schreiben auffindbar sein sollten. Oder wurde das Schreiben evtl. schon wieder aufgehoben bzw. durch ein neues Schreiben ersetzt?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar


                #8
                Oder wurde das Schreiben evtl. schon wieder aufgehoben bzw. durch ein neues Schreiben ersetzt?
                Es gab zwar mehrere Änderungen, die hauptsächlich Bonuszahlungen von gesetzlichen Krankenkassen betreffen, aber generell gilt das BMF

                nach meiner Kenntnis nach wie vor.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ja ist schwer zu finden. Beide Basiswerte wurden automatisch in Elster übernommen. Er bezieht sich auf den RZ 83 in dem Schreiben. Da finde ich nur nichts, dass Restkostenvers. nicht mehr anerkannt werden. Im Jahr 2022 und die jahre davor ging es ja.

                  Kommentar


                    #10
                    Beide Basiswerte wurden automatisch in Elster übernommen. Er bezieht sich auf den RZ 83 in dem Schreiben.
                    Du hättest dem Finanzamt darlegen müssen, dass die Versicherung über die Krankenkasse der Bundesbahnbeamten keine 100%-Abdeckung

                    bietet und die Restkosten zusätzlich privat versichert werden müssen. Wenn schon über den Einspruch entschieden wurde, ist das allerdings schwierig,

                    da musst du dann wohl klagen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Oder innerhalb der Klagefrist Antrag auf schlichte Änderung stellen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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