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Gelegentliche Rechnungen nebenberuflich

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    Gelegentliche Rechnungen nebenberuflich

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt, der mich schon sehr viel Zeit gekostet hat und ich bereits vier unterschiedliche Informationen bezogen habe.

    Eine Person ist angestellt und bekommt für gelegentliche nebenberufliche Tätigkeiten (ca. 5 bis 8 Mal im Jahr) für ein Unternehmen (kein Verein) eine Aufwandsentschädigung von jeweils 100 Euro. Das Unternehmen möchte dafür jeweils eine Rechnung haben. Das Finanzamt sagt im Jahr 2023, dass man dafür einfach eine Privatrechnung ausstellen kann.
    Die Person stellt fünf Privatrechnungen aus und fragt das Finanzamt in diesem Jahr, ob die eigene Steuernummer auf der Rechnung korrekt ist oder lieber keine Steuernummer aufgeführt werden soll und die Rechnungen korrigiert werden müssen.
    Das Finanzamt sagt, es handelt sich um einen Freiberuf und dieser muss angemeldet werden. Das tut die Person und bekommt eine neue Steuernummer für die gemeinsame Veranlagung (Eheleute) und eine zweite für den Freiberuf.
    Wo muss die Person diese 500 Euro Einnahmen jetzt angeben? In der Anlage S der gemeinsamen Steuererklärung der Eheleute? In einer separaten Steuererklärung für den Freiberuf? Muss der Betrag sowohl in der Anlage S als auch in der EÜR aufgeführt werden? Und wo genau dort?

    Vielen herzlich Dank im Voraus für jede Antwort.

    #2
    In der Anlage S der gemeinsamen Steuererklärung der Eheleute?
    Ja, wo sonst. Man gibt nur eine Einkommensteuererklärung für alle Einkünfte ab.

    Muss der Betrag sowohl in der Anlage S als auch in der EÜR aufgeführt werden? Und wo genau dort?
    In die Anlage S gehört der Gewinn aus der EÜR. In der EÜR trägst du deine Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

    und deine Betriebsausgaben, soweit vorhanden, ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, wo sonst. Man gibt nur eine Einkommensteuererklärung für alle Einkünfte ab.
      Aber warum habe ich dann zwei unterschiedliche Steuernummern bekommen? Eine neue für die gemeinsame Veranlagung und eine weitere für die Selbstständigkeit.

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        #4
        Viele FÄ trennen die Betriebssteuern (USt, GW, EÜR) von der Einkommensteuer.

        Kommentar


          #5
          Aber warum habe ich dann zwei unterschiedliche Steuernummern bekommen?
          Die betriebliche Steuernummer verwendest du für deine Gewinnermittlung (EÜR) und ggf. für die Umsatzsteuererklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            D.h. ich trage in der gemeinsamen Steuererklärung von mir und meiner Frau in der Anlage S den Gewinn ein und in einer getrennten Steuererklärung mit der zweiten Steuernummer reiche ich nur die Anlage EÜR mit den Einnahmen (Ausgaben hatte ich keine). Ist das so richtig?

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              #7
              ganz genau, aber nur die EÜR, keine gesonderte zweite Einkommensteuererklärung.

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                #8
                ... reiche ich nur die Anlage EÜR mit den Einnahmen (Ausgaben hatte ich keine). Ist das so richtig?
                In der EUR wird neben der betrieblichen Steuernummer auch die sog. Leitsteuernummer abgefragt. Das ist die, unter der die Einkommensteuererklärung

                übermittelt wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Super, danke sehr, das hat mir geholfen.

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                    #10
                    Hintergrund der unterschiedlichen Steuernummern für die Einkommensteuer und die Gewinnermittlung ist die Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer.
                    Diese soll doch tatsächlich dieses Jahr noch kommenl - die gesetzlichen Regelungen dazu gibt es ja auch erst seit 2003.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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