Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt, der mich schon sehr viel Zeit gekostet hat und ich bereits vier unterschiedliche Informationen bezogen habe.
Eine Person ist angestellt und bekommt für gelegentliche nebenberufliche Tätigkeiten (ca. 5 bis 8 Mal im Jahr) für ein Unternehmen (kein Verein) eine Aufwandsentschädigung von jeweils 100 Euro. Das Unternehmen möchte dafür jeweils eine Rechnung haben. Das Finanzamt sagt im Jahr 2023, dass man dafür einfach eine Privatrechnung ausstellen kann.
Die Person stellt fünf Privatrechnungen aus und fragt das Finanzamt in diesem Jahr, ob die eigene Steuernummer auf der Rechnung korrekt ist oder lieber keine Steuernummer aufgeführt werden soll und die Rechnungen korrigiert werden müssen.
Das Finanzamt sagt, es handelt sich um einen Freiberuf und dieser muss angemeldet werden. Das tut die Person und bekommt eine neue Steuernummer für die gemeinsame Veranlagung (Eheleute) und eine zweite für den Freiberuf.
Wo muss die Person diese 500 Euro Einnahmen jetzt angeben? In der Anlage S der gemeinsamen Steuererklärung der Eheleute? In einer separaten Steuererklärung für den Freiberuf? Muss der Betrag sowohl in der Anlage S als auch in der EÜR aufgeführt werden? Und wo genau dort?
Vielen herzlich Dank im Voraus für jede Antwort.
ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt, der mich schon sehr viel Zeit gekostet hat und ich bereits vier unterschiedliche Informationen bezogen habe.
Eine Person ist angestellt und bekommt für gelegentliche nebenberufliche Tätigkeiten (ca. 5 bis 8 Mal im Jahr) für ein Unternehmen (kein Verein) eine Aufwandsentschädigung von jeweils 100 Euro. Das Unternehmen möchte dafür jeweils eine Rechnung haben. Das Finanzamt sagt im Jahr 2023, dass man dafür einfach eine Privatrechnung ausstellen kann.
Die Person stellt fünf Privatrechnungen aus und fragt das Finanzamt in diesem Jahr, ob die eigene Steuernummer auf der Rechnung korrekt ist oder lieber keine Steuernummer aufgeführt werden soll und die Rechnungen korrigiert werden müssen.
Das Finanzamt sagt, es handelt sich um einen Freiberuf und dieser muss angemeldet werden. Das tut die Person und bekommt eine neue Steuernummer für die gemeinsame Veranlagung (Eheleute) und eine zweite für den Freiberuf.
Wo muss die Person diese 500 Euro Einnahmen jetzt angeben? In der Anlage S der gemeinsamen Steuererklärung der Eheleute? In einer separaten Steuererklärung für den Freiberuf? Muss der Betrag sowohl in der Anlage S als auch in der EÜR aufgeführt werden? Und wo genau dort?
Vielen herzlich Dank im Voraus für jede Antwort.
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