Hallo zusammen,
ich erstelle gerade meine Steuererklärung. Vielleicht wurde dieses Thema schon einmal behandelt. Seht es mir bitte nach, wenn ich den Thread nicht gefunden habe...
Ich möchte meine Nebenkosten bei " Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen" eintragen. In meiner Nebenkostenabrechnung wird zum einen zwischen Hausnebenkosten (Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Stadtwerke, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Niederschlag, Glasversicherung und Treppenhausreinigung) und Heiznebenkosten (Wartungskosten und Kaminfeger) unterschieden. Bei den Heiznebenkosten findet sich der Hinweis auf "Anteilige Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a.
Heißt das, dass ich nur die beiden Posten der Heiznebenkosten absetzen darf? Wenn nein, welche Position der Hausnebenkosten darf ich absetzen?
Vielen Dank schonmal!
ich erstelle gerade meine Steuererklärung. Vielleicht wurde dieses Thema schon einmal behandelt. Seht es mir bitte nach, wenn ich den Thread nicht gefunden habe...
Ich möchte meine Nebenkosten bei " Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen" eintragen. In meiner Nebenkostenabrechnung wird zum einen zwischen Hausnebenkosten (Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Stadtwerke, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Niederschlag, Glasversicherung und Treppenhausreinigung) und Heiznebenkosten (Wartungskosten und Kaminfeger) unterschieden. Bei den Heiznebenkosten findet sich der Hinweis auf "Anteilige Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a.
Heißt das, dass ich nur die beiden Posten der Heiznebenkosten absetzen darf? Wenn nein, welche Position der Hausnebenkosten darf ich absetzen?
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