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Hausnebenkosten vs. Heiznebenkosten; Haushaltsnahe Dienstleistungen

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    Hausnebenkosten vs. Heiznebenkosten; Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo zusammen,

    ich erstelle gerade meine Steuererklärung. Vielleicht wurde dieses Thema schon einmal behandelt. Seht es mir bitte nach, wenn ich den Thread nicht gefunden habe...

    Ich möchte meine Nebenkosten bei " Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen" eintragen. In meiner Nebenkostenabrechnung wird zum einen zwischen Hausnebenkosten (Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Stadtwerke, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Niederschlag, Glasversicherung und Treppenhausreinigung) und Heiznebenkosten (Wartungskosten und Kaminfeger) unterschieden. Bei den Heiznebenkosten findet sich der Hinweis auf "Anteilige Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a.

    Heißt das, dass ich nur die beiden Posten der Heiznebenkosten absetzen darf? Wenn nein, welche Position der Hausnebenkosten darf ich absetzen?

    Vielen Dank schonmal!

    #2
    Heizungswartung und Kaminkehrer gehören eigentlich zu den Handwerkerkosten, die Treppenhausreinigung würde zu den haushaltsnahen Dienstleistungen

    rechnen, für die anderen Nebenkosten gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

    https://finanzamt.thueringen.de/file...StG_1.docx.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Vielen Dank schonmal! Die Treppenhausreinigung kann ich normal eintragen. Und weil für Heizungswartung und Kaminkehrer extra auf § 35a hingewiesen wird, trage ich sie auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen ein? Weil bei "Handwerkerleistungen" in ELSTER fehlen mir ja die Angaben.

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        #4
        Normalerweise gibt es von der Hausverwaltung zusammen mit der Nebenkostenabrechnung auch eine extra Austellung mit den Aufwendungen welche man nach § 35a EstG geltend machen kann.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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