Liebe Leute,
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2023 zu erstellen. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei mir einige Bescheinigungen nicht vorab eingetragen und übernommen sind. Daher muss ich einiges händisch eintragen...
Ich war letztes Jahr arbeitslos (teils ALG 1 und teils Bürgergeld). Ich frage mich nun, ob ich bei der Anlage Vorsorgeaufwand etwas eintragen muss, was das Arbeitsamt und das Jobcenter für mich gezahlt haben? Also ich denke da an Beiträge zur Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung... Aktuell steht da nämlich bei mir gar nichts drin.
(Und ja, die Beiträge, die ich während meines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt habe, werde ich da noch eintragen
Kann mir jemand, der sich damit gut auskennt, eine Info geben?
Würde mich sehr freuen!
Lieben Gruß,
JS
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2023 zu erstellen. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei mir einige Bescheinigungen nicht vorab eingetragen und übernommen sind. Daher muss ich einiges händisch eintragen...
Ich war letztes Jahr arbeitslos (teils ALG 1 und teils Bürgergeld). Ich frage mich nun, ob ich bei der Anlage Vorsorgeaufwand etwas eintragen muss, was das Arbeitsamt und das Jobcenter für mich gezahlt haben? Also ich denke da an Beiträge zur Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung... Aktuell steht da nämlich bei mir gar nichts drin.
(Und ja, die Beiträge, die ich während meines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt habe, werde ich da noch eintragen
Kann mir jemand, der sich damit gut auskennt, eine Info geben?
Würde mich sehr freuen!
Lieben Gruß,
JS
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