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Anlage Vorsorgeaufwand bei ALG ?

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    Anlage Vorsorgeaufwand bei ALG ?

    Liebe Leute,

    ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2023 zu erstellen. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei mir einige Bescheinigungen nicht vorab eingetragen und übernommen sind. Daher muss ich einiges händisch eintragen...

    Ich war letztes Jahr arbeitslos (teils ALG 1 und teils Bürgergeld). Ich frage mich nun, ob ich bei der Anlage Vorsorgeaufwand etwas eintragen muss, was das Arbeitsamt und das Jobcenter für mich gezahlt haben? Also ich denke da an Beiträge zur Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung... Aktuell steht da nämlich bei mir gar nichts drin.
    (Und ja, die Beiträge, die ich während meines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt habe, werde ich da noch eintragen

    Kann mir jemand, der sich damit gut auskennt, eine Info geben?
    Würde mich sehr freuen!

    Lieben Gruß,
    JS

    #2
    Hört sich einerseits so an als hättest Du den Bescheinigungsabruf genutzt. Aber andererseits willst Du noch Eintragungen machen, die dann schon übernommen sein sollten.

    Versicherungsbeiträge, die von anderen getragen wurden, gehören jedenfalls grundsätzlich nicht in die Einkommensteuererklärung.

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      #3
      Ich habe den Bescheinigungsabruf genutzt, so wie jedes Jahr. Normalerweise tauchen dann die automatischen Einträge beim Bearbeiten der Steuererklärung bei Elster auf. Wie ich bereits geschrieben habe: Dieses Mal sind alle Felder leer, obwohl ich den Bescheinigungsabruf genutzt habe.

      Daher nochmal der Aufruf: Bin froh, wenn mir jemand eine fachkundige Info zu meiner Frage geben kann.

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        #4
        Zitat von js19 Beitrag anzeigen
        Wie ich bereits geschrieben habe: Dieses Mal sind alle Felder leer
        Nein, vorher hast Du nur von einigen Bescheinigungen gesprochen, die nicht eingetragen wurden. Warum nicht einfach eindeutig ausdrücken?

        Warst Du jetzt das ganze Jahr arbeitslos, oder nur einen Teil davon?

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          #5
          Hallo js19!

          Die vom ALG einbehaltenen bzw. von der Arbeitsagentur bezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind steuerlich nicht als Vorsorgeaufwand abziehbar, das wurde zwischenzeitlich von Finanzgerichten bestätigt - m.W. läuft zu dieser Frage kein Gerichtsverfahren mehr.

          Wenn Sie mit dem Bescheinigungabruf arbeiten, können Sie davon ausgehen, dass alles drin ist, was drin sein soll - Sie müssen, falls Sie Daten aus dem Vorjahr übernommen haben, nachsehen, ob die teilweise noch unberechtigterweise drinstehen und händisch löschen.


          Kommentar


            #6
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            Hallo js19!

            Die vom ALG einbehaltenen bzw. von der Arbeitsagentur bezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind steuerlich nicht als Vorsorgeaufwand abziehbar, das wurde zwischenzeitlich von Finanzgerichten bestätigt - m.W. läuft zu dieser Frage kein Gerichtsverfahren mehr.

            Wenn Sie mit dem Bescheinigungabruf arbeiten, können Sie davon ausgehen, dass alles drin ist, was drin sein soll - Sie müssen, falls Sie Daten aus dem Vorjahr übernommen haben, nachsehen, ob die teilweise noch unberechtigterweise drinstehen und händisch löschen.

            Vielen Dank, Uwe!

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