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Wie Anlage KAP wegen zu hohem Freistellungsbetrag richtig ausfüllen?

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    #16
    Hallo Jimmy33 ,

    nicht mein Fehler, sondern die Bausparkasse--- möglichst prägnant, eindeutig
    jetzt komm mal runter von deinem Elfenbeinturm. Jeder ist selbst verantwortlich, wie er seine Freistellungsbeträge verteilt.
    Da hilft auch nicht über Gott und die Welt, samt Ministern zu schimpfen.
    Nur du stellst hier einen Antrag und der muß richtig sein. Dann mach ihn auch genau - eindeutig und prägnant eben!


    Gruß - Hans

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      #17
      Lieber Hans53 , es ist schön dass du uns hier mit deinem wertvollen Beitrag bereicherst.

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        #18
        Hallo Jimmy33,

        ich finde es natürlich auch sehr gut, wenn es zu wenigstens etwas mehr Selbstkritik führt.

        Gruß - Hans

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          #19
          Ich habe im Beitrag '#10 einen Vorschlag gemacht, der wirklich leicht und schnell umzusetzen ist. Wenn das jemand nicht so machen will,

          dann ist das seine Sache. Dass die Geldinstitute die Anhebung die Sparer-Pauschbetrags von sich aus umsetzen mussten, war im Übrigen

          damals durchaus bekannt. Das erste was ich nach der Umsetzung der Erhöhung um 24,844% im Januar 2023 gemacht habe, war eine

          Änderung auf volle Euro, verbunden mit einer Neuverteilung. Natürlich konnte man das übersehen, aber dann muss man eben auch

          die Folgen tragen. Wir erhalten von 7 Geldinstituten Steuerbescheinigungen. Für die Vorerfassung in Excel brauche ich nicht mal 10 Minuten

          und die Summen für meine Frau und mich in die Anlage KAP zu übertragen, wäre in 3 Minuten erledigt. Ich verstehe nicht, warum man da

          überhaupt diskutiert. Die Erfassung in Excel ist m. E. auch dann sinnvoll, wenn man keine Anlage KAP einreicht, mich persönlich interessieren

          die jährlichen Nettoerträge durchaus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            # 13
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Das war ordnungsgemäß, so und nur so mussten die Banken den Freibetrag anpassen.
            Das entspricht auch meiner Kenntnis und Erfahrung. Allerdings war ich wenig erfreut, dass die von mir beantragten Freistellungsbeträge einfach gegen meinen Willen verändert wurden. Wenn man die Erhöhung von € 200 nur für eine bestimmte Anlage nutzen will und z.B. 6 Freistellungsaufträge hat, dann muss man mindestens 5 dieser Erhöhungen zurücknehmen, also 5 eigentlich unnötige Freistellungsaufträge stellen. Das ist durchaus kein Bagatellaufwand. Die "krummen" Erhöhungsbeträge sind auch ein Thema, s. # 19 Charlie24. Ich meine, die Anleger sollten ihre Freistellungsbeträge selbst disponieren, und halte deren automatische Anpassung für überbürokratisiert.

            # 13
            Trotzdem mal wie ich es machen würde: Eine beliebige Bank auswählen, bei der mehr als 20 Euro Kapitalerträge vorlagen. Und dann nur die Bescheinigung von dieser Bank in die Anlage KAP übernehmen (incl. Zeile 16), von allen anderen Banken braucht es nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 (die Summe von Zeile 16 und 17 sollte in deinem Fall dann 1.020 Euro betragen). Dazu den Antrag Zeile 5, fertig (wichtig: nicht 4).
            M.E. ein pfiffiger Vorschlag.

            # 13
            Es wird übrigens wahrscheinlich eine Mahnung kommen ("mehr als 1.000 Euro sind nicht zulässig" o.ä.). Musst du aber nicht so ernst nehmen, das sind automatische Textbausteine, und bei nur 20 Euro ist jedem klar, dass das irgendein versehen war, kommt vor.
            Wenn die Überschreitung in meinem Fall knapp € 300 ist und nicht nur € 20, macht es dann Sinn, dies dem Finanzamt z.B. unter "Ergänzende Angaben" (im vorliegenden Fall Fehler in der Aufstellung der Freistellungsbeträge) zu erläutern?
            ​​​​​​​
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #21
              Macht schon Sinn - verbunden mit dem Hinweis, dass Du nun die FSA angepasst hast und dadurch die Überschreitung zukünftig nicht mehr vorkommen wird.

              Nochmal zum Thema "Überbürokratisierung" bei der automatischen Anpassung der FSA: Ich nehme Dich hier als Jemand war, der sich mit dem Steuern und Elster beschäftigt und weiß, was er tut. Die große Masse aber dürfte es eher begrüßt haben, dass Sie bei der Erhöhung des Sparerpauschbetrags nichts selbst erledigen mussten und die Erhöhung von den Banken automatisch berücksichtigt wurde. Ich denke, die große Masse hätte eher Zeter und Mordio geschrien und auf die große Bürokratie geschimpft, wenn ihre FSA nicht automatisch von 801 € auf 1.000 € angepasst worden wären und dadurch bei dem einen oder anderen die der Person "zustehenden" weiteren 199 € nicht von den Banken freigestellt worden wären, so dass die Person deswegen zu viel Abgeltungssteuer einbehalten bekommt und deswegen eine Anlage KAP zum Wiederholen abgeben muss oder deswegen selbst die FSA anpassen musste. Man kann es nie Allen recht machen. Dein Gedanke ist korrekt, für viele Andere aber gerade nicht :-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #22
                Hallo,

                Ich meine, die Anleger sollten ihre Freistellungsbeträge selbst disponieren, und halte deren automatische Anpassung für überbürokratisiert.
                Ich denke, Picard777 hat es gut zusammengefasst, es hätte ohne automatische Änderung bedeutend mehr Probleme gegeben.
                Es ist doch auch so, dass man in der Regel entweder insgesamt weniger als 801 Euro Kapitalerträge hat (dann kann man die Änderung so lassen), oder aber deutlich(!) mehr als 801 Euro (und dann hat man sowieso nur einen Freistellungsauftrag bei seiner Hauptbank, oder von mir aus zwei zu je 400 Euro oder so - auch das kann dann bleiben).
                Blöd wird es nur für Personen die haarklein aufgeteilt haben und zudem bei gut 800 Euro Kapitalerträgen liegen, viele sind das imho nicht.

                M.E. ein pfiffiger Vorschlag.
                Danke.
                Aber wie gesagt, manche verstehen nicht einmal den Unterschied zwischen Zeile 16 und 17. Und dann ist es oft einfacher/schneller, einfach alle Banken zu erklären; und der Antrag Zeile 4 geht dann auch.
                Ich weiß übrigens nicht, ob man überhaupt Kapitalerträge erklären muss, vielleicht reichen auch einfach die 1.020 Euro in Zeile 17. Da die Software darauf aber vielleicht nicht vorbereitet ist weiß man nicht was passiert (Elster könnten wir noch ausprobieren, aber das Finanzamt rechnet manchmal doch ein bisschen anders*).

                *soweit ich weiß ist das im Kern zwar auch Elster, aber ich glaube mit kleinen Erweiterungen (beispielsweise dürften da diverse Nichtaufgriffsgrenzen einprogrammiert sein, die der normale Steuerzahler natürlich nicht kennen soll, und bestimmt kann der Sachbearbeiter die Rechnung durchdrücken auch wenn die Software meint da fehlt irgendeine Angabe)

                Wenn die Überschreitung in meinem Fall knapp € 300 ist und nicht nur € 20, macht es dann Sinn, dies dem Finanzamt z.B. unter "Ergänzende Angaben" (im vorliegenden Fall Fehler in der Aufstellung der Freistellungsbeträge) zu erläutern?
                Wenn du solche Angaben machst fliegst du aus der automatischen Bearbeitung (macht aber nichts, denn da bist du imho eh' nicht mehr drin). Ich würde auch proaktiv den Fehler einräumen und versprechen, dass ich in Zukunft darauf achten werde den Freistellungsauftrag nicht nochmal zu überziehen.
                300 Euro sind übrigens immer noch wenig. Denk dir mal du hättest diesen Betrag steuerfrei im Ausland erzielt. Das würde natürlich zu einer Nachzahlung führen, mehr aber nicht (nicht einmal zu einer Vorauszahlung).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  Picard777 reckoner, Anpassung Freibeträge: Anscheinend gibt es da unterschiedliche Sichtweisen, und der Gesetzgeber muss zwangsläufig Kritik einstecken.

                  Meldung einer Überschreitung ans Finanzamt: Das werde ich umsetzen, wie vorgeschlagen. Danke für eure Rückmeldung.

                  P.S.: Ich finde diesen Thread nicht (mehr) unter Mein Elster, sondern unter Forum/Forum, wo man ihn kaum finden kann. Lässt sich der Thread zurückholen?
                  Zuletzt geändert von timote; 24.03.2025, 22:16.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #24
                    Ich war es nicht, aber zumindest liegt er nun unter "Allgemein und Projekt".
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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