Servus,
ich hoffe, dass mir die Frage hier beantwortet werden kann.
Die Frist für die Erklärung 2023 läuft Ende des Monats ab. Leider hatten wir noch keine Eigentümerversammlung, und somit keine Abrechnung.
Ich kann also die Anlage V für 2023 nicht erstellen.
Hier greift doch das Zufluss/Abfluss Prinzip.
Ich mach die Anlage V für 2023 folglich in der Erklärung 2024 geltend.
Dann habe ich aber doch 2 Anlagen V für 2024, wenn die HV 2025 die Abrechnung für 2024 rechtzeitig versendet.
Dann schiebe ich doch zeitlebens die Anlage V vor mir her.
Denke ich falsch?
Danke für die Mühe