Zitat von mhanft
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- der Anteil "Zufluss in die Rücklage" ist aus dem Wirtschaftsplan ersichtlich. Eine gute HV kann das aber auch in den Buchungstext des Hausgeldes ausweisen "Hausgeld + 50 Euro Rücklagenzuführung"
- KAPEst und SolZZ vom Zinsanteil aus den Rücklagen sich erstatten lassen - wenn man seine Zinsfreibetrag noch nicht ausgeschöpft hat und die Erstattung sich nicht in Cent-Beträgen bewegt, kann man machen -
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