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Allgemeine Frage zur Einkommensteuererklärung als verheiratete Azubi.

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    Allgemeine Frage zur Einkommensteuererklärung als verheiratete Azubi.

    Hallo zusammen,

    mein erstes Jahr in Deutschland ist nun vorbei und ich musste wahrscheinlich meine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Ich bin Azubi, ich bin verheiratet, mein Mann ist Student, hat einen Minijob und ein GbR – alles ist angemeldet. Wir beiden sind Ausländern. Die Sache ist die:

    1. Als Azubi dachte ich, dass es für mich keinen Sinn macht die Erklärung abzugeben, da ich ja keine Steuern zahle. In dem Fall kann ich die Erklärung einfach nicht abgeben und mein Mann wählt einfach die Einzelveranlagung? Oder muss ich das irgendwie offiziell geltend machen?

    2. Oder müssen wir trotzdem die Zusammenveranlagung auswählen und ich trage von meiner Seite einfach nichts besonderes in die Erklärung ein?

    Wenn ich hier völligen Blödsinn geschrieben habe, könnt ihr mir dann bitte einen Tipp geben, wie ich am besten vorgehen soll?

    Vielen lieben Dank.

    #2
    1. ist möglich, aber fraglich, ob es sinnvoll ist, je nachdem ob der Mann Steuern zahlt.

    Bei 2. müssten natürlich auch Einkommen und Sozialabgaben der Frau erklärt werden.

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      #3
      Wenn der Mann Einzelveranlagung beantragt, dann ist die Frau zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

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        #4
        Im Zweifel ist die gemeinsame Veranlagung günstiger. Also warum nicht?

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          #5
          Hallo KKN!

          In Ihrem Fall würde ich mir ernsthaft überlegen,

          entweder (zumindest im Erstjahr) einen Steuerberater zu beauftragen
          oder
          eine Software zu erwerben, die mich "an- und durchleitet" durch die Steuererklärung.

          Elster ist "nicht erklärend", die Hilfe-/Erläuterungsfunktionen sind minimalistisch!

          Warum ich dies empfehle?

          Beide Ehegatten sind Ausländer, haben also oft noch Verbindungen ins Heimat-/Geburtsland, da fließen oft auch einmalig oder regelmäßig Gelder in die Heimat - das können steuerlich abiehbare "außergewöhnliche Belastungen" oder "Unterhaltsleistungen" sein ...

          Ausgaben als Student können steuerlich abziehbare "Ausbildungskosten" oder "Fortbildungskosten" sein ...

          für die GbR muss mit dem/den Mitunternehmern/Gesellschaftern eine eigene Steuererklärung, die "einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften" mit eigenständiger Gewinnermittlung erstellt und abgegeben werden ...

          bei der GbR sollte das Thema "Umsatzsteuer" mit einem Fachmann besprochen werden ...

          es kann für die GbR auch Gewerbesteuer anfallen ...

          oder andersherum, es kann ja auch sein, dass (Anlauf-)Verluste aus der GbR-Tätigkeit entstanden sind, dann stellt sich die Frage "Ehegatten-Einzelveranlagung" oder "Zusammenveranlagung" ...

          wollen Sie sich das wirklich selbst antun?

          natürlich ist das deutsche Steuerrecht keine "Geheimwissenschaft", natürlich können Sie sich "durchbeißen" - aber auf viele auftretende Fragen werden Sie hier im Forum, in dem keine Steuerberatung stattfindet, keine Antwort erhalten!

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