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Anlage V Erhaltungsaufwendungen

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    Anlage V Erhaltungsaufwendungen

    Hallo,
    es geht um die Erhaltungsaufwendungen für ein vermietetes Haus, bei dem im Jahr 2021 mit 5669,00 und im Jahr 2023 mit 8901,00 jeweils der Keller abgedichtet wurde.
    Und nun weiß ich nicht weiter, was in den Folgezeilen eingetragen wird. Zeile 56 Gesamtaufwand 2023 ist automatisch gefüllt, aber was kommt in davon 2023 abzuziehen rein und in die Folgezeilen 57, 58, 59?

    Vielen Dank schon mal
    Ida10

    #2
    Hier ein Screenshot aus der Eingabehilfe:

    image.png

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      #3
      Es gab kürzlich auch diese Diskussion dazu: https://forum.elster.de/anwenderforu...rteilende-hier

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        #4
        Vielen Dank für den Hinweis zur Diskussion.
        Klar ist mir leider immer noch nicht die Zeile 57 und 58?

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          #5
          Klar ist mir leider immer noch nicht die Zeile 57 und 58?
          Die Zeile 58 dient der verhältnismäßigen Aufteilung, wenn nur ein Teil des Objekts vermietet ist und ein Teil selbstgenutzt wird.

          Zum Beispiel, wenn bei einem Haus mit 2 Wohnungen, bei dem eine vom Eigentümer bewohnt wird, das Dach erneuert wird. Da kannst

          du ja nur den prozentualen Kostenanteil entsprechend der Größe der vermieteten Wohnung geltend machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok - verstehe!
            Vielen Dank
            Ida10

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