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Fehlende Abrechnungsdaten, Fristverländerung oder Erklärung nachträglich beanstanden?

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    Fehlende Abrechnungsdaten, Fristverländerung oder Erklärung nachträglich beanstanden?

    Hallo zusammen,

    ich habe die Info meines Verwalters meiner Eigentumswohnung (ich bin Vermieter) erhalten, dass er es wohl nicht mehr schafft die Nebenkostenabrechnung vor Fristende der Steuererklärung ende des Monats zu liefern. Ich benötige noch die Zahl der Entnahme aus den Rücklagen für Instandhaltungsarbeiten. Nun meine Frage, wie gebe ich als Vermieter dies nun am Besten an, gebe ich einfach erstmal 0€ an Instandhaltungskosten an und beanstande dann die Steuererklärung oder ist die Beantragung einer Fristverlängerung jetzt noch besser?

    Viele Grüße

    #2
    Ich würde eine Fristverlängeung für sechs Wochen beantragen, das sollte klappen mit dem Grund.

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      #3
      Viele sind in diesem Jahr scheinbar betroffen und die meisten beantragen wohl eine Fristverlaengerung beim Finanzamt. Mit einer plausiblen Begruendung duerfte das in der Regel auch kein Problem sein.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Vielen Dank für die Antworten,

        wisst Ihr wie das ist bei Zusammenveranlagung, muss meine Frau Ihre Daten rechtzeitig abgeben und ich nicht? Weil wir füllen sonst eine gemeinsame Steuererklärung aus. Wenn ich jetzt allerdings die Frist verlängere muss sie dann eine extra Steuererklärung abgeben oder gilt die Fristverlängerung dann für beide?
        Zuletzt geändert von Ascescendar; 21.08.2024, 15:31.

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          #5
          ... muss meine Frau Ihre Daten rechtzeitig abgeben und ich nicht?
          Nein, wenn der Fristverlängerung stattgegeben wird, gilt das natürlich für die gemeinsame Erklärung. Anders würde das nicht funktionieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Moin

            und ja, Du hast zwei Möglichkeiten.

            1. Fristverlängerung vorsorglich bis 31.10.2024 mit Begründung, der Schilderung des Sachverhaltes.
            Du könntest noch freundlich ergänzen, dass Du keine schriftliche Bestätigung zwingend benötigst, eine stillschweigende Zustimmung konkludent ist. Durch die Übersendung des Fristverlängerungsantrags im zertifizierten Elster-Modus hast Du den Beleg und Nachweis, fristgerecht den Antrag eingereicht zu haben. Wenn das Team bei Deinem zuständigen FA evtl. sehr ausgelastet ist, wird sich da niemand darüber 'ärgern'.

            2. ESt.-Erklärung fertigen, Auflösung der Instandhaltungsrücklage erstmal weglassen, aber zwingend dazu um Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§164 AO) bitten.
            Entweder schreibst Du den Text im 'Matelbogen' unter 'sonstige Angaben' (letzte Maske) oder sendest eine getrennte Nachricht an das FA in dem Du den Sachverhalt schilderst.



            VG

            Altruismus.
            Zuletzt geändert von Da kiekste wa?; 21.08.2024, 16:02.

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              #7
              siehe auch hier
              Verständnisfrage zu Anlage V

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                #8
                Vielen Vielen Dank, wisst Ihr zufällig was da als Verlängerungszeitraum im Elster Formular angegeben werden soll bei der Steuererklärung 2023? 2023 oder 2024, ich nehme an 2023 oder?

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                  #9
                  ... ich nehme an 2023 oder?
                  Natuerlich, du machst doch die Einkommensteuererklaerung fuer das Jahr 2023, oder?
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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