Ich möchte für einen in 2023 erzielten Veräusserungsgewinn in Anlage G die Fünftelregelung in Anspruch nehmen, finde aber keine geeignete Zeile in der ich den Gewinn eintragen könnte. Es muss ja irgendwo in Zeile 42ff sein. Darüber hinaus würde mich auch interessieren ob ich den einmaligen Freibetrag (Zeile 42) zusätzlich geltend machen kann.
Danke Georg
Danke Georg
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