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Anlage G Fünftelregelung für Veräusserungsgewinn eintragen
Der Vorsorgeaufwand von 10.000 € ist doch von den 100.000 € abzuziehen, das zu versteuernde Einkommen ist dann 90.000 €. So wie du rechnest, würden 50.000 € Vorsorgeaufwand berücksichtigt.
Wie wird bei diesem Ansatz die Fünftelregelung abgebildet?
"... Wir erklären das am besten an einem Beispiel:
Emily ist ledig ohne Kinder und nicht kirchensteuerpflichtig. Sie wird entlassen und erhält 2022 eine Abfindung über 40.000 Euro. Im gleichen Jahr hat sie nach Abzug ihrer gesamten abzugsfähigen Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) ansonsten 50.000 Euro zu versteuern.
Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung dazugezählt. Die darauf entfallende Einkommensteuer wird mit derjenigen verglichen, die auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung anfällt. Der fünffache Unterschiedsbetrag aus beiden Beträgen gilt als Einkommensteuer für die Abfindung."
# 16 atomix: Ob das genannte Video wirklich falsch ist, bin ich nicht so sicher.
SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
Ob das genannte Video wirklich falsch ist, bin ich nicht so sicher.
Ich habe es mir nicht angesehen und weiß es deshalb nicht.
Wie wird bei diesem Ansatz die Fünftelregelung abgebildet?
Soll das jetzt eine Frage sein ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
Die wird doch in dem nach meinem Geschmack etwas zu lang geratenen Artikel grundsätzlich richtig beantwortet.
Was trotz der Länge des Artikels fehlt, ist ein Hinweis, dass spezielle Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Abfindung von dieser
abgezogen werden, weshalb solche Werbungskosten in der Anlage N gesondert zu erklären sind und zwar in Zeile 83.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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