Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Materialkosten in Handwerker-Rechnung nicht ausgewiesen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Materialkosten in Handwerker-Rechnung nicht ausgewiesen

    Hallo!
    Ich habe zum ersten Mal in einer Steuererklärung Handwerkerleistungen angegeben. Bei der Rechnung letztes Jahr hatte ich deshalb nicht darauf geachtet, dass Materialkosten getrennt ausgewiesen werden müssen. Es wurde der Dielenboden abgeschliffen und geölt. Den Handwerker erreiche ich jetzt nicht mehr. Was Schleifpapier und Öl gekostet haben, habe ich ungefähr recherchiert. Kann ich das jetzt einfach abziehen vom Gesamtbetrag oder was bleibt mir anderes übrig?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Selbst darf man nicht aufteilen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Was wurde denn konkret in Rechnung gestellt? Neben der Arbeitszeit sind ja z. B. auch Verbrauchsmittel begünstigt.

      Kommentar


        #4
        Hallo AltmllrF!

        Ich würde es so erklären: Es ist alles abziehbar außer Material - also auch Anfahrtkosten, Entsorgungskosten, Gerätemiete (aber keine Gerüstkosten, das sind nach Meinung der Finanzverwaltung ja keine "Maschinenkosten" und deshalb nicht ansetzbar) sowie "Verbrauchsmaterial" - tja, und was sind denn nun "Verbrauchsmaterialien"? Siehe hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches...HI6759131.html

        "... Verbrauchsmittel (z. B. Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel, Streugut) ..."

        Wir können jetzt natürlich darüber philosophieren, ob "Parkettöl" ein "Verbrauchsmittel" (wird verbraucht, weil es in das Holz einzieht ... !?) oder "Material" ist ...

        ich tendiere steuerzahlerfreundlich zu "Verbrauchsmittel" ... !?

        dann wäre alles ansetzbar ... !?

        Kommentar


          #5
          Hallo AltmllrF!

          um was reden wir hier eigentlich?

          Kosten Parkett-Öl pro qm = 2,50€ - 3,00€ brutto
          siehe hier https://bossmann-store.de/Service/Pr...Parkett-OElen/
          oder hier https://www.my-hammer.de/boden-flies...-parkett-oelen

          100qm x 3€ brutto = 300€ x 20% = 60€ maximale Steuerersparnis

          30 qm x 3€ brutto = 90€ x 20% = 18€ maximale Steuerersparnis

          !!! ???

          Kommentar


            #6
            Danke, das sind gute Gedanken. Glücklicherweise habe ich die Rechnung jetzt doch noch mal neu bekommen können, mit 600 Euro Materialkosten aber immerhin bin ich so auf der sicheren Seite.

            Kommentar


              #7
              Hallo AltmllrF!

              600 Euro Materialkosten
              sicherlich hat der Handwerker nicht einfach geschrieben "Materialkosten" - sondern er hat "Parkettöl" oder sowas ähnliches reingeschrieben - und damit bleibt die Frage im Raum stehen, ob das denn nun "Verbrauchskosten" sind oder nicht ...

              es gibt m.W. keine Rechtsprechung zu diesem Thema ... also ist es Auslegungssache!

              das mit den "Verbrauchskosten" taucht auf der Liste des BMF auf:, siehe hier: https://esth.bundesfinanzministerium...cationFile&v=2

              grafik.png

              und absolut niemand verbietet einem Steuerpflichtigen, eine "Abgrenzung im Einzelfall" zu eigenen Gunsten zu treffen!

              Zitat "Rdnr 39":

              " Arbeitskosten, Materialkosten

              39
              Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten für Leistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden sind (Rdnrn. 1 bis 4). Arbeitskosten sind die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Tätigkeit selbst, für Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Arbeitskosten für Leistungen, die außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht wurden, sind in der Rechnung entsprechend zu kennzeichnen. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit der Dienstleistung, den Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. den Handwerkerleistungen gelieferte Waren bleiben mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln außer Ansatz.
              Zuletzt geändert von Uwe64; 27.08.2024, 11:10.

              Kommentar


                #8
                Hallo AltmllrF!

                mmhh - Kosten für "Farbe für Wände", die wohl unstreitig als "Material" nicht ansetzbar sind, von Kosten für "Öl für Parkett" als "Verbrauchsmittel" abzugrenzen ... !?

                Kommentar


                  #9
                  Das Thema hat mit Elster ja nun wahrlich nichts mehr zu tun, aber es ist nunmal ein Unterschied, ob ein Öl eine Maschine oder ein Parkett schmiert, aber das ist wie gesagt nicht Thema des Forums.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X