Hallo!
Ich habe zum ersten Mal in einer Steuererklärung Handwerkerleistungen angegeben. Bei der Rechnung letztes Jahr hatte ich deshalb nicht darauf geachtet, dass Materialkosten getrennt ausgewiesen werden müssen. Es wurde der Dielenboden abgeschliffen und geölt. Den Handwerker erreiche ich jetzt nicht mehr. Was Schleifpapier und Öl gekostet haben, habe ich ungefähr recherchiert. Kann ich das jetzt einfach abziehen vom Gesamtbetrag oder was bleibt mir anderes übrig?
Vielen Dank im Voraus!
Ich habe zum ersten Mal in einer Steuererklärung Handwerkerleistungen angegeben. Bei der Rechnung letztes Jahr hatte ich deshalb nicht darauf geachtet, dass Materialkosten getrennt ausgewiesen werden müssen. Es wurde der Dielenboden abgeschliffen und geölt. Den Handwerker erreiche ich jetzt nicht mehr. Was Schleifpapier und Öl gekostet haben, habe ich ungefähr recherchiert. Kann ich das jetzt einfach abziehen vom Gesamtbetrag oder was bleibt mir anderes übrig?
Vielen Dank im Voraus!
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