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Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer mit mehreren Betrieben

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    Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer mit mehreren Betrieben

    Hallo,


    ich bin schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einer Software, mit der ich primär meine Buchhaltung führen kann, mit der aber ggf. auch weiterführende Funktionen wie z.B. eine Anlagenbuchhaltung möglich sind. Ich habe bereits diverse Webseiten mit Empfehlungen für verschiedenste Software durchgesehen und mir auch diverse Software näher angesehen (lexoffice, sevdesk, BuchhaltungsButler, Sage). Allerdings scheitert es meistens an der Möglichkeit mehrere Betriebe in einem Account zu verwalten. Zum Hintergrund: Ich bin Einzelunternehmer mit mehreren Betrieben.

    Meine bescheidenen Anforderungen an die Software wären die folgenden:
    • Verwaltung mehrerer Betriebe ("Mandantenfähigkeit")
    • konsolidierte USt.-Voranmeldung für alle Betriebe und automatische Übertragung zu ELSTER
    • konsolidierte USt.-Jahreserklärung für alle Betriebe und automatische Übertragung zu ELSTER
    • Anbindung an Online-Banking zur automatischen Erfassung von Buchungen und zum Tätigen von Überweisungen
    • automatische Berechnung/Berücksichtigung von Abschreibungen
    • GoBD-konforme Belegarchivierung
    • Jahresabschluss mit automatische Erstellung der EÜR
    • Gewinn- und Verlustrechnung (bereits vorausschauend für die Zukunft, wenn ich bilanzierungspflichtig werden würde)
    • zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen
    • idealerweise browserbasiert, keine lokale Installation
    Kann hier evtl. jemand eine Empfehlung für eine Software aussprechen, die die o.g. Anforderungen erfüllt?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    #2
    Dieses Forum unterstützt Benutzer bei der elektronischen Steuererklärung, leistet aber keine Unternehmensberatung. Werbung ist im Forum verpönt, und mir selbst fehlt auch der Marktüberblick.

    Meine frühere Firma hat mit einer sog. ERP-Software gearbeitet. Da gab es etliche Buchungskreise mit je einer abgebildeten Gesellschaft. Allerdings war die Software in der damaligen Version nicht browserfähig.

    Du kannst ggf. Im Internet nach ERP-Software suchen und prüfen, was da angeboten wird
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Naja ... bescheiden sind deine Anforderungen nicht gerade.

      Browserbasiert (also Cloud)? Warum? Ist es nicht besser, alles auf seinem eigenen PC zu haben?
      Ich würde niemals eine Cloudlösung nehmen.

      Ich mache meine EÜR-Buchführung mit Excel und das ist mandantenfähig (Jeder Betrieb eine Datei).
      Excel kann (Mehr braucht man im Grunde nicht)
      1. die Anlage EÜR automatisch befüllen (samt Anlage AVEÜR und SZ)
      2. die Zahlen für die USt-VA liefern,
      und zwar leicht bedienbar, was von handelsüblichen Programmen meines Erachtens nicht behauptet werden kann.
      Meine starke Vermutung ist, dass die Meisten an solchen Programmen scheitern und zum Steuerberater gehen (müssen).

      Excel kann allerdings kein Onlinebanking und hat keine Schnittstelle zu Elster.
      Also muss man die Buchungen manuell vornehmen und 1 x monatlich die USt-Zahlen nach Elster manuell übermitteln
      sowie 1 x p.a. die Anlage EÜR manuell ausfüllen.
      Das sollte für kleine Unternehmen mit einer überschaubaren Buchungsanzahl unproblematisch sein,
      zumal Excel auch einen Saldoabgleich zwischen Girokonto und Buchführung vornehmen kann,
      so dass Tippfehler erkannt werden.

      Taunusmann
      Zuletzt geändert von Taunusmann; 20.09.2024, 18:31.

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        #4
        Den Anforderungen an eine Buchhaltungssoftware (GodB) genügt Excel allerdings auch nicht.

        Ich selbst arbeite mit einem auf dem PC installierten Buchhaltungsprogramm, das bis einschließlich der E-Bilanz fast alles kann,

        was im Beitrag '#1 verlangt wird. Die Onlinebanking-Anbindung über ein Fremdprogramm habe ich allerdings nicht realisiert.

        Ich exportiere die Kontoumsätze aus meiner Bankingsoftware nach Excel und buche von dort aus alles manuell.

        Wir machen hier allerdings keine Produktwerbung.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo DigNative!

          Googeln Sie einfach mal "Software für Steuerberater", dann erhalten Sie Treffer für Profis - diese Softwareanbieter sind meist schon jahrzehntelang im Geschäft - einige davon bieten neben "Steuerberater-Kanzlei-Lösungen" auch Versionen für Buchführungsbüros und für Unternehmer an!
          Zuletzt geändert von Uwe64; 20.09.2024, 19:57.

          Kommentar


            #6
            Hallo DigNative!

            Die Recherche "Software für Kleinunternehmer" führt auch zu interessanten Treffern!

            Kommentar


              #7
              @ Charlie24

              Excel entspricht zwar nicht den GoBD, aber das muss es auch nicht, weil für "EÜR-ler" keine Buchführungspflicht besteht, sondern nur eine Aufzeichnungspflicht in Form einer geordneten Belegablage. Alles was darüber hinausgeht ist freiwilliger Natur, wobei der Steuerpflichtige in der Wahl des Aufzeichnungsmittels frei ist.

              Taunusmann
              Zuletzt geändert von Taunusmann; 20.09.2024, 20:11.

              Kommentar


                #8
                ... aber das muss es auch nicht, weil für "EÜR-ler" keine Buchführungspflicht besteht, sondern nur eine Aufzeichnungspflicht in Form einer geordneten Belegablage.
                Das weiß ich schon, aber im Beitrag '#1 steht bei den Anforderungen ja unter anderem auch:

                Gewinn- und Verlustrechnung (bereits vorausschauend für die Zukunft, wenn ich bilanzierungspflichtig werden würde)
                zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen
                Da sollte man die gut 100,00 € für die erstmalige Anschaffung und die 60,00 € für das Jahresupdate schon aufbringen, mehr kostet

                mein Buchhaltungsprogramm nämlich nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Den Anforderungen an eine Buchhaltungssoftware (GodB) genügt Excel allerdings auch nicht.
                  Ich selbst arbeite mit einem auf dem PC installierten Buchhaltungsprogramm, das bis einschließlich der E-Bilanz fast alles kann,
                  was im Beitrag '#1 verlangt wird. Die Onlinebanking-Anbindung über ein Fremdprogramm habe ich allerdings nicht realisiert.
                  Ich exportiere die Kontoumsätze aus meiner Bankingsoftware nach Excel und buche von dort aus alles manuell.
                  Wir machen hier allerdings keine Produktwerbung.
                  Habe ich richtig verstanden?
                  Dein Buchhaltungsprogramm kann fast alles, aber du buchst alles manuell mit Excel?
                  Dann kann dein Programm das Wichtigste nicht (nämlich buchen) und ist nicht 100,-- €, auch nicht 60,-- €, sondern gar nichts wert.

                  Taunusmann
                  Zuletzt geändert von Taunusmann; 21.09.2024, 10:33.

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                    #10
                    Habe ich richtig verstanden?
                    Dein Buchhaltungsprogramm kann fast alles, aber du buchst alles manuell mit Excel?
                    Nein, hast du nicht. Ich exportiere nur die Umsätze des Geschäftskontos aus meinem Bankingprogramm nach Excel und nutze die Tabelle

                    als Vorlage für die Erfassung im Buchhaltungsprogramm.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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