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Frage: Steuerberechnung bei fortlaufenden Bezügen als Beamter und angebl. Nachzahlung

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    Frage: Steuerberechnung bei fortlaufenden Bezügen als Beamter und angebl. Nachzahlung

    Guten Tag, liebe Elsterforum-Community,

    meine Steuerberaterin vom Lohnsteuerhilfeverein hat für das Jahr 2023 eine Nachzahlung von über 300 € berechnet. Sie begründete dies damit, dass ich Krankengeld erhalten hätte – als Beamter. Ich musste ihr jedoch erklären, dass Beamte kein Krankengeld bekommen, sondern ihre Bezüge normal weiterlaufen.

    Ihre Antwort lautete: „Aufgrund der Vorabpauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV), die beim Lohnsteuerabzug in Höhe von 1.899 € bereits berücksichtigt wurde, haben Sie weniger Steuern bezahlt.“

    Eine Google-Recherche brachte leider keine hilfreichen Ergebnisse, da sich alle Informationen auf Arbeitnehmer beziehen. Da ich meiner Steuerberaterin in der Vergangenheit schon öfter etwas erklären musste, was sich im Nachhinein als richtig erwiesen hat, ist mein Vertrauen in ihre Expertise mittlerweile etwas erschüttert (ich habe die Mitgliedschaft zum 31.12.2024 gekündigt).

    Nun zu meiner Frage: Muss ich wirklich über 300 € nachzahlen, obwohl sich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung im Krankheitsjahr nichts im Vergleich zu den Vorjahren geändert hat? Mich wundert das, da ich theoretisch jedes Jahr hätte nachzahlen müssen, obwohl ich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung habe – oder sehe ich das falsch?

    Hier ein paar relevante Zahlen:
    • Steuerklasse 1
    • Bruttoarbeitslohn inkl. Sachbezüge (ohne Zeilen 9 und 10) = knapp 40.000 €
    • Einbehaltene Lohnsteuer = ca. 6.600 €
    • Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale = 1.899 €

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen
    Zuletzt geändert von 12gm12; 05.09.2024, 10:06.

    #2
    Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale = 1.899 €
    Wie hoch sind deine Beiträge in Wirklichkeit ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie hoch sind deine Beiträge in Wirklichkeit ?
      Ich bin vom Land BW versichert, bei der Heilfürsorge.
      Ich zahle monatlich:
      - 35,25€ für die Anwartschaft Krankenversicherung.
      - 94,24€ Berufsunfähigkeitsversicherung
      - und paar private kleine Versicherungen

      Falls das die Frage war

      MfG

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        #4
        Falls das die Frage war
        Ja, in diesen Fällen ist eine Nachzahlung ganz normal. Die Mindestvorsorgepauschale muss zwar beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt werden,

        für die Einkommensteuer sind aber nur die tatsächlichen Beiträge relevant. Es bestand zumindest in der Vergangenheit auch Erklärungspflicht

        nach § 46 EStG.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ja, in diesen Fällen ist eine Nachzahlung ganz normal. Die Mindestvorsorgepauschale muss zwar beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt werden,

          für die Einkommensteuer sind aber nur die tatsächlichen Beiträge relevant. Es bestand zumindest in der Vergangenheit auch Erklärungspflicht

          nach § 46 EStG.
          D.h. dann wohl auch, da ich was Nachzahlen muss, die Steuererklärung für das Krankheitsjahr 2023 verpflichtend abgeben muss? :')

          MfG
          Zuletzt geändert von 12gm12; 05.09.2024, 16:50.

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            #6
            D.h. dann wohl auch, da ich was Nachzahlen muss, die Steuererklärung für das Krankheitsjahr 2023 verpflichtend abgeben muss?
            So sieht das aus, das hat aber nichts mit Krankheit zu, sondern mit den geringen KV-Beiträgen.

            Du kannst hier aber selbst blättern: https://www.buzer.de/gesetz/4499/al0-189249.htm
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hier noch die für 2023 gültige Fassung: https://www.buzer.de/gesetz/4499/al170568-0.htm
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Hier noch die für 2023 gültige Fassung: https://www.buzer.de/gesetz/4499/al170568-0.htm
                Danke für deine Hilfe

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Hier noch die für 2023 gültige Fassung: https://www.buzer.de/gesetz/4499/al170568-0.htm
                  Sorry, dass ich nochmal störe. Mir hat jetzt auch endlich ein Kumpel vom Finanzamt geantwortet und ich habe den § 46 EStG ChatGPT zusammenfassen lassen.
                  Beide sagen ich muss nichts nachzahlen, da sich zum letzten Jahr auch nichts geändert hat. Vor allem da ich über das Land BW krankenkassenärztlich versichert bin und mir das alleine schon steuerliche Vorteile einbringt. Ich KANN nicht mehr in die ,,Krankenkasse" einzahlen, bzw. ich muss da nichts einzahlen. Es kann auch (eig.) nicht sein, das der Staat zu wenige Lohnsteuer zahlt, sonst müsste jeder Beamte von Anfang an nachzahlen, wenn er keine Kosten angibt.

                  Ich hoffe, du verstehst was ich meine

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                    #10
                    Es kann auch (eig.) nicht sein, das der Staat zu wenige Lohnsteuer zahlt, sonst müsste jeder Beamte von Anfang an nachzahlen, wenn er keine Kosten angibt.
                    Es kann natürlich sein, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, weil die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu weiteren Versicherungen

                    unter 1.900,00 lagen. Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge ist das der Regelfall, auch bei Beamtenanwärtern kommt das vor. Grund für die Diskrepanz ist die

                    sog. Mindestvorsorgepauschale, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigen muss. In Lohnsteuerklasse 1 beträgt die 12% vom Bruttolohn,

                    maximal 1.900,00 € jährlich. Der Betrag wird unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. In § 46 Abs. 2 Nummer 3 EStG war zumindest

                    bis 2023 geregelt, ab welcher Lohnhöhe in solchen Fällen für Arbeitnehmer Veranlagungspflicht besteht.

                    Mit deinen KV- und BU-Beiträgen bleibst du unter den 1.900,00 €, das sind nämlich nur 1.554,00 €. Daraus resultiert bei einem Grenzsteuersatz von 30%

                    eine Nachzahlung von etwas über 100,00 €. Die kannst du mit weiteren Versicherungsbeiträgen, wie z. B. für die private und KFZ-Haftpflicht möglicherweise

                    komplett vermeiden, aber eben nur, wenn du alle Versicherungen erklärst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von 12gm12 Beitrag anzeigen

                      Ich hoffe, du verstehst was ich meine
                      Das ist von Anfang bis Ende unfundiertes Geschreibsel.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Es kann natürlich sein, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, weil die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu weiteren Versicherungen

                        unter 1.900,00 lagen. Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge ist das der Regelfall, auch bei Beamtenanwärtern kommt das vor. Grund für die Diskrepanz ist die

                        sog. Mindestvorsorgepauschale, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigen muss. In Lohnsteuerklasse 1 beträgt die 12% vom Bruttolohn,

                        maximal 1.900,00 € jährlich. Der Betrag wird unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. In § 46 Abs. 2 Nummer 3 EStG war zumindest

                        bis 2023 geregelt, ab welcher Lohnhöhe in solchen Fällen für Arbeitnehmer Veranlagungspflicht besteht.

                        Mit deinen KV- und BU-Beiträgen bleibst du unter den 1.900,00 €, das sind nämlich nur 1.554,00 €. Daraus resultiert bei einem Grenzsteuersatz von 30%

                        eine Nachzahlung von etwas über 100,00 €. Die kannst du mit weiteren Versicherungsbeiträgen, wie z. B. für die private und KFZ-Haftpflicht möglicherweise

                        komplett vermeiden, aber eben nur, wenn du alle Versicherungen erklärst.
                        Alles klar danke!, mal wieder gut erklärt

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