Guten Tag, liebe Elsterforum-Community,
meine Steuerberaterin vom Lohnsteuerhilfeverein hat für das Jahr 2023 eine Nachzahlung von über 300 € berechnet. Sie begründete dies damit, dass ich Krankengeld erhalten hätte – als Beamter. Ich musste ihr jedoch erklären, dass Beamte kein Krankengeld bekommen, sondern ihre Bezüge normal weiterlaufen.
Ihre Antwort lautete: „Aufgrund der Vorabpauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV), die beim Lohnsteuerabzug in Höhe von 1.899 € bereits berücksichtigt wurde, haben Sie weniger Steuern bezahlt.“
Eine Google-Recherche brachte leider keine hilfreichen Ergebnisse, da sich alle Informationen auf Arbeitnehmer beziehen. Da ich meiner Steuerberaterin in der Vergangenheit schon öfter etwas erklären musste, was sich im Nachhinein als richtig erwiesen hat, ist mein Vertrauen in ihre Expertise mittlerweile etwas erschüttert (ich habe die Mitgliedschaft zum 31.12.2024 gekündigt).
Nun zu meiner Frage: Muss ich wirklich über 300 € nachzahlen, obwohl sich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung im Krankheitsjahr nichts im Vergleich zu den Vorjahren geändert hat? Mich wundert das, da ich theoretisch jedes Jahr hätte nachzahlen müssen, obwohl ich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung habe – oder sehe ich das falsch?
Hier ein paar relevante Zahlen:
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
meine Steuerberaterin vom Lohnsteuerhilfeverein hat für das Jahr 2023 eine Nachzahlung von über 300 € berechnet. Sie begründete dies damit, dass ich Krankengeld erhalten hätte – als Beamter. Ich musste ihr jedoch erklären, dass Beamte kein Krankengeld bekommen, sondern ihre Bezüge normal weiterlaufen.
Ihre Antwort lautete: „Aufgrund der Vorabpauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV), die beim Lohnsteuerabzug in Höhe von 1.899 € bereits berücksichtigt wurde, haben Sie weniger Steuern bezahlt.“
Eine Google-Recherche brachte leider keine hilfreichen Ergebnisse, da sich alle Informationen auf Arbeitnehmer beziehen. Da ich meiner Steuerberaterin in der Vergangenheit schon öfter etwas erklären musste, was sich im Nachhinein als richtig erwiesen hat, ist mein Vertrauen in ihre Expertise mittlerweile etwas erschüttert (ich habe die Mitgliedschaft zum 31.12.2024 gekündigt).
Nun zu meiner Frage: Muss ich wirklich über 300 € nachzahlen, obwohl sich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung im Krankheitsjahr nichts im Vergleich zu den Vorjahren geändert hat? Mich wundert das, da ich theoretisch jedes Jahr hätte nachzahlen müssen, obwohl ich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung habe – oder sehe ich das falsch?
Hier ein paar relevante Zahlen:
- Steuerklasse 1
- Bruttoarbeitslohn inkl. Sachbezüge (ohne Zeilen 9 und 10) = knapp 40.000 €
- Einbehaltene Lohnsteuer = ca. 6.600 €
- Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale = 1.899 €
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
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