Hallo zusammen,
ich muss einem Freelancer aus der USA mitteilen, was in der Rechnung alles stehen muss, die er an uns stellt. Hier ist natürlich der §14 Abs. 4 UStG einschlägig und da dieser an uns eine sonstige Leistung erbringt, ist diese in DE steuerbar und steuerpflichtig (§3a Abs. 2 i.V.m. § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Also Hinweis auf reverse charge Verfahren und kein Ausweis der USt in der Rechnung. Meine Frage: Wie weist sich der Freelancer als Unternehmer aus? Reicht hier seine normale US Steuernummer? Oder gibt es in der USA so etwas wie eine USt-ID?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
VG
ich muss einem Freelancer aus der USA mitteilen, was in der Rechnung alles stehen muss, die er an uns stellt. Hier ist natürlich der §14 Abs. 4 UStG einschlägig und da dieser an uns eine sonstige Leistung erbringt, ist diese in DE steuerbar und steuerpflichtig (§3a Abs. 2 i.V.m. § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Also Hinweis auf reverse charge Verfahren und kein Ausweis der USt in der Rechnung. Meine Frage: Wie weist sich der Freelancer als Unternehmer aus? Reicht hier seine normale US Steuernummer? Oder gibt es in der USA so etwas wie eine USt-ID?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
VG
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