Hallo ihr Lieben,
Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Fahrtkosten im Rahmen eines Kleinunternehmens (Nebengewerblich mit Kleinunternehmerregelung).
Ich habe vor Kurzem ein Kleinunternehmen im Bereich der Kinderunterhaltung angemeldet, die Durchführung ist an Geburtstagen und Events geplant.
Das bedeutet also, dass ich dort dementsprechend zur Veranstaltung fahren muss.
Jetzt struggle ich ein bisschen, wie ich das mit den Fahrtkosten am Besten handhaben.
Stelle ich dem Kunden diese in Rechnung? Wenn ja, wie berechne ich das am Besten, bzw. wie muss ich das in der EÜR angeben? Das müsste ich ja dementsprechend eigentlich gleichzeitig als Einnahme und als Ausgabe dokumentieren.
ODER:
Kann ich die Pauschale im Lohnsteuerjahresaugleich geltend machen, wenn ich ein Fahrtenbuch führe?
UND
Gelten die Kosten nur für die Anfahrt oder auch die Rückfahrt?
Irgendwie überfordert mich das Fahrtkostenthema etwas - kennt sich da vielleicht jemand aus und kann Licht ins Dunkeln bringen?
Vielen Dank im Voraus und schönen Abend noch
Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Fahrtkosten im Rahmen eines Kleinunternehmens (Nebengewerblich mit Kleinunternehmerregelung).
Ich habe vor Kurzem ein Kleinunternehmen im Bereich der Kinderunterhaltung angemeldet, die Durchführung ist an Geburtstagen und Events geplant.
Das bedeutet also, dass ich dort dementsprechend zur Veranstaltung fahren muss.
Jetzt struggle ich ein bisschen, wie ich das mit den Fahrtkosten am Besten handhaben.
Stelle ich dem Kunden diese in Rechnung? Wenn ja, wie berechne ich das am Besten, bzw. wie muss ich das in der EÜR angeben? Das müsste ich ja dementsprechend eigentlich gleichzeitig als Einnahme und als Ausgabe dokumentieren.
ODER:
Kann ich die Pauschale im Lohnsteuerjahresaugleich geltend machen, wenn ich ein Fahrtenbuch führe?
UND
Gelten die Kosten nur für die Anfahrt oder auch die Rückfahrt?
Irgendwie überfordert mich das Fahrtkostenthema etwas - kennt sich da vielleicht jemand aus und kann Licht ins Dunkeln bringen?
Vielen Dank im Voraus und schönen Abend noch
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