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Kleinunternehmen - Fahrtkosten

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    Kleinunternehmen - Fahrtkosten

    Hallo ihr Lieben,
    Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Fahrtkosten im Rahmen eines Kleinunternehmens (Nebengewerblich mit Kleinunternehmerregelung).

    Ich habe vor Kurzem ein Kleinunternehmen im Bereich der Kinderunterhaltung angemeldet, die Durchführung ist an Geburtstagen und Events geplant.
    Das bedeutet also, dass ich dort dementsprechend zur Veranstaltung fahren muss.
    Jetzt struggle ich ein bisschen, wie ich das mit den Fahrtkosten am Besten handhaben.

    Stelle ich dem Kunden diese in Rechnung? Wenn ja, wie berechne ich das am Besten, bzw. wie muss ich das in der EÜR angeben? Das müsste ich ja dementsprechend eigentlich gleichzeitig als Einnahme und als Ausgabe dokumentieren.
    ODER:
    Kann ich die Pauschale im Lohnsteuerjahresaugleich geltend machen, wenn ich ein Fahrtenbuch führe?
    UND
    Gelten die Kosten nur für die Anfahrt oder auch die Rückfahrt?

    Irgendwie überfordert mich das Fahrtkostenthema etwas - kennt sich da vielleicht jemand aus und kann Licht ins Dunkeln bringen?

    Vielen Dank im Voraus und schönen Abend noch

    #2
    Hallo Ma_le_a,

    die Fahrtkosten, die du dem Kunden in Rechnung stellen kannst, müssten sich aus dem Angebot berechnen lassen, dass du den Kunden gemacht hast.
    Wenn du z.B. in deinem Angebot pro gefahrenem km 1 € in Rechnung stellst, muss der Kunde akzeptieren, wenn das so in der Rechnung steht.
    Wenn du in deinem Angebot für die Fahrkosten die benötigten Tickets im ÖPNV nennst, wirst du die in Rechnung stellen.
    Du bist also ziemlich frei in dem, was du für Fahrtkosten in die Rechnung schreibst.
    Deine Grenzen sind die Akzeptanz durch den Kunden und die Umsatzhöhe, die du im Jahr nicht überschreiten darfst, wenn du weiterhin ein umsatzsteuerliches Kleinunternehmer betreiben willst.

    In der EÜR, in der du "natürlich" als Gegenposition zu den reinfließenden Fahrtkosten"erstattungen" die Kosten erfassen musst, gibt es klare Regeln:
    Wenn du mit dem ÖPNV fährst, kannst du die Ticketkosten erfassen.
    Wenn du mit dem Privatpkw fährst, empfehle ich eine Reisekostenabrechnung für jeden "Geschäftstag" zu machen, in dem du die betrieblich gefahrenen km mit je 0,30 € berechnest. Wenn du alle Kosten deines Privatpkws ermittelst und im Verbrauch auf einen höheren Betrag als 0,30€ je km kommst, darfst du auch den echten Betrag einsetzen - musst aber eben auch alle Kosten erfassen.
    Die betrieblichen Fahrten kannst du natürlich auch über ein Fahrtenbuch erfassen.
    (Ich gehe davon aus, dass du kein Betriebsfahrzeug hast, aber trotzdem zur Vervollständigung: Bei einem Betriebsfahrzeug fließen alle Kosten in die EÜR, da müssen keine Fahrtkosten für einzelne betriebliche Fahrten ermittelt werden, sondern im Gegenzug der private Anteil der PKW-Nutzung durch ein geeignetes Verfahren ermittelt werden.)

    Einen Lohnsteuerjahresausgleich wirst du nicht machen, sondern eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Wie vermutlich gewohnt gibst du außer dem Mantelbogen die Anlage N für deine Anstellung ein, außerdem die Anlage G und die Anlage EÜR für deinen Betrieb. Verhindere die Vermischung von Kosten, die in Anlage N gehören und Kosten, die in die Anlage EÜR gehören.

    Schau mal im Programm deiner VHS, ob du zu dem Thema nicht einen Kurs findest, in dem dieses kaufmännische Grundlagenwissen für Existenzgründer vermittelt wird.

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      #3
      Die Fahrtkosten müsstest du einerseits unter Betriebskosten buchen und andererseits in gleicher Höhe als Einlage für die Nutzung des privaten Fahrzeugs.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        @timote

        ich halte deinen Hinweis für ziemlich richtig (WENN mit dem privaten PKW gefahren wird), aber meinst du, dass ein Kinderunterhalter im Kleingewerbe eine Buchführung mit Buchungen macht?
        Eine einfache Erfassung der Einnahmen und Ausgaben reicht für eine EÜR aus.

        Da in der Anlage EÜR die Privatentnahmen und Einlagen abgefragt werden, ist es natürlich sehr hilfreich, wenn bei der Erfassung der Kosten erkannt wird, wenn "privat" getragene Kosten zu den Privateinlagen gehören.


        Kommentar


          #5
          Ich würde die Einlagen für Fahrtkosten natürlich zum Schluss in einer Summe eintragen, bin aber auch kein Praktiker in Sachen EÜR.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar


            #6
            Hallo Ma_le_a!

            1. Als Unternehmer können Sie in Ihrer Abrechnung mit den Kunden tun und lassen was immer Sie wollen !

            2. Zum Einlesen bezüglich betriebliche Nutzung eines privaten Pkw siehe hier: https://www.steuerberater-kroll.tax/...-PKW.e605d.php
            und/oder mal im Internet recherchieren

            Hier im Forum erhalten Sie "Elster-Programm-Anwender-Tipps" und nur minimale "beiläufige Steuerberatung" - vollständige Steuerberatung erhalten Sie hier nicht!
            Zuletzt geändert von Uwe64; 11.09.2024, 19:31.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Hallo Ma_le_a!

              1. Als Unternehmer können Sie in Ihrer Abrechnung mit den Kunden tun und lassen was immer Sie wollen !

              2. Zum Einlesen bezüglich betriebliche Nutzung eines privaten Pkw siehe hier: https://www.steuerberater-kroll.tax/...-PKW.e605d.php
              und/oder mal im Internet recherchieren

              Hier im Forum erhalten Sie "Elster-Programm-Anwender-Tipps" und nur minimale "beiläufige Steuerberatung" - vollständige Steuerberatung erhalten Sie hier nicht!
              Thank you very much!

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