Hallo und guten Tag,
mein Vater starb vor einigen Jahren. Er war freischaffender Schriftsteller. Da ich sein Erbe bin, erhalte ich seit seinem Tod ab und an von Verlagen Honorare, wenn Bücher vom ihm verkauft werden.
Ich gab diese Einnahmen immer in meiner Einkommensteuerklärung an, immer in der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) in der Rubrik „Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten“ und mit der Angabe „Honorar von Verlag xy für meinen verstobenen Vater xy“. Dementsprechend erschienen diese „Gewinne“ dann im Steuerbescheid als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“.
Nun wurde ich, als frischer Rentner, von meiner Krankenkasse informiert, das bei der Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge diese "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit" mit einfließen, d.h. ich zahle höhere Beiträge.
Auf meinen Widerspruch, dass ich ja überhaupt nicht selbständig tätig sei, sondern halt diese Einnahmen ohne eigenes Zutun als Folge einer Erbschaft erhalte antwortet die Krankenkasse: Entscheidend ist, was im Steuerbescheid steht. Sind dort „Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit“ vorhanden, gelte ich als selbständig tätig.
Meine Frage: Kann es sein, dass ich diese Einnahmen jahrelang in einer falschen Steuer-Anlage eingetragen habe? Wenn ja, welche Anlage ist die richtige? Gibt es Alternativen zur Anlage S für die Angabe solcher Einnahmen?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
mein Vater starb vor einigen Jahren. Er war freischaffender Schriftsteller. Da ich sein Erbe bin, erhalte ich seit seinem Tod ab und an von Verlagen Honorare, wenn Bücher vom ihm verkauft werden.
Ich gab diese Einnahmen immer in meiner Einkommensteuerklärung an, immer in der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) in der Rubrik „Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten“ und mit der Angabe „Honorar von Verlag xy für meinen verstobenen Vater xy“. Dementsprechend erschienen diese „Gewinne“ dann im Steuerbescheid als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“.
Nun wurde ich, als frischer Rentner, von meiner Krankenkasse informiert, das bei der Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge diese "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit" mit einfließen, d.h. ich zahle höhere Beiträge.
Auf meinen Widerspruch, dass ich ja überhaupt nicht selbständig tätig sei, sondern halt diese Einnahmen ohne eigenes Zutun als Folge einer Erbschaft erhalte antwortet die Krankenkasse: Entscheidend ist, was im Steuerbescheid steht. Sind dort „Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit“ vorhanden, gelte ich als selbständig tätig.
Meine Frage: Kann es sein, dass ich diese Einnahmen jahrelang in einer falschen Steuer-Anlage eingetragen habe? Wenn ja, welche Anlage ist die richtige? Gibt es Alternativen zur Anlage S für die Angabe solcher Einnahmen?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
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