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Wo Honorare als Erbe des verstorbenen Vaters eintragen

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    Wo Honorare als Erbe des verstorbenen Vaters eintragen

    Hallo und guten Tag,

    mein Vater starb vor einigen Jahren. Er war freischaffender Schriftsteller. Da ich sein Erbe bin, erhalte ich seit seinem Tod ab und an von Verlagen Honorare, wenn Bücher vom ihm verkauft werden.

    Ich gab diese Einnahmen immer in meiner Einkommensteuerklärung an, immer in der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) in der Rubrik „Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten“ und mit der Angabe „Honorar von Verlag xy für meinen verstobenen Vater xy“. Dementsprechend erschienen diese „Gewinne“ dann im Steuerbescheid als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“.

    Nun wurde ich, als frischer Rentner, von meiner Krankenkasse informiert, das bei der Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge diese "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit" mit einfließen, d.h. ich zahle höhere Beiträge.

    Auf meinen Widerspruch, dass ich ja überhaupt nicht selbständig tätig sei, sondern halt diese Einnahmen ohne eigenes Zutun als Folge einer Erbschaft erhalte antwortet die Krankenkasse: Entscheidend ist, was im Steuerbescheid steht. Sind dort „Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit“ vorhanden, gelte ich als selbständig tätig.

    Meine Frage: Kann es sein, dass ich diese Einnahmen jahrelang in einer falschen Steuer-Anlage eingetragen habe? Wenn ja, welche Anlage ist die richtige? Gibt es Alternativen zur Anlage S für die Angabe solcher Einnahmen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

    #2
    Mir kämen allenfalls noch Sonstige Einkünfte als Gedanke. Aber ob das wirklich Auswirkungen auf die Krankenkassenpflicht hat, kann ich nicht sagen.

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      #3
      Beim Vater waren das sicherlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, bei dir könnte man auch auf den Gedanken kommen,

      es könnten Einkünfte aus Leistungen (Anlage SO) sein. Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das allerdings nicht.

      Kloebi war eindeutig schneller !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Und selbst wenn es Einkünfte für die Anlage SO wären -ich glaube eher nicht-, tauchen die halt an anderer Stelle im Einkommensteuerbescheid auf und dürften auch dort für die Krankenkasse relevant sein. Fakt ist doch, dass Du aus welchen Gründen auch immer höhere Einkünfte hast und damit wirtschaftlich leistungsfähiger bist als z.B. ich, der die nicht hat. Also ist es doch nur recht und billig, dass auch die Beiträge zur KV höher sind, egal ob Du sie mit eigenen Händen erwirtschaftet hast oder nicht. Vermietungseinkünfte oder Kapitaleinkünfte sind ja auch Passiveinkünfte und auch für die KV relevant.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Nachtrag: ist das nur bei freiwillig gesetzlich Versicherten so mit der Krankenversicherungspflicht anderer Einkünfte? Bei pflichtversicherten Rentnern doch nicht, oder? Kommt die Rente aus einem Versorgungswerk?

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            #6
            Man zahlt aus der gesetzlichen Rente die Beitraege zur Krankenversicherung. Darueber hinaus sind auch Versorgungsbezuege wie Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen aus einer Selbststaendigkeit beitragspflichtig. Diese Honorarleistungen erhoehen das Einkommen des Erben und man zahlt darauf natuerlich seinen Beitrag zur Solidargemeinschaft.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Noch einen weiteren Hinweis, der die Bemerkung von Picard777 unterstreicht: keine gewerblichen, sondern freiberufliche Einkuenfte liegen vor, wenn die Arbeit des verstorbenen Freiberuflers von einem - berufsfremden - Erben nicht fortgefuehrt, sondern lediglich abgewickelt wird. Auch nachzulesen bei:
              https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI1601640.html
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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