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Eintrag 1% Regelung

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    Eintrag 1% Regelung

    Hallo,
    ich bin ein wenig aus dem Thema. Ich versuch gerade eine EÜ zu machen.
    Ich kann den EV bei den Einnahmen ansetzen.
    Bei den Ausgaben jedoch komme ich nicht klar...ich habe 3600 EV

    Es gibt doch die 1% Regelung, danach kann ich 1% vom Listenpreis als Einnahme ansetzen, dafür darf ich die tatsächlichen Kosten angeben...

    Wie und wo kann man das eingeben? (hab das lange nicht gemacht, mein Gedächtnis ist au nicht das beste...bin Stfachangestellter, aber das Elster...

    Oder hat sich das Gesetz geändert?

    Vielen Dank für Hilfe...

    #2
    Hallo klausimausi67,

    wenn dein Fahrzeug ein betriebliches Fahrzeug ist (mehr als 50% betriebliche Nutzung), kannst du zur Berechnung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung mit der 1% Regelung arbeiten. Daran hat sich in den letzten Jahren m.E. nichts geändert.

    Der Betrag des geldwerten Vorteils gehört in Zeile 19: Private KFZ-Nutzung.
    (Dein Auto hatte einen Bruttolistenpreis von 30.000 € ? Wenn nicht, stimmt deine Berechnung nicht.)

    ALLE Kosten des Fahrzeugs (auch die Tankquittung im Urlaub) gehören dann gleichfalls in die EÜR und werden ab Zeile 65 abgefragt.

    Beantwortet das deine Frage?


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      #3
      Wenn du den PKW im BV hast, dann sind grundsätzlich 100% der Kosten als BA abzugsfähig.
      Im Gegenzug musst du für die mögliche private Nutzung pro Monat 1% des Bruttolistenpreises des PKW (12% im Jahr) als Eigenverbrauch als BE ansetzen (Zeile 19 der EÜR) + ggf. Umsatzsteuer.
      bei bedarf die Umsatzsteuer nicht vergessen. Hie
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        hallo #beamtenschweiß, #praba, danke für Eure Hinweise. 30k ist natürlich richtig, wollte ich so eingeben. Aber egal: ich habe eh mehr EV als Kosten, daher nimmt Elster das nicht an...das zeigt elster natürlich nicht so an...das ist manchmal das verflixte...bzw. hier war s auch für mich so verklausulasililert...danke für Eure schnelle Help...

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          #5
          Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen
          ...Aber egal: ich habe eh mehr EV als Kosten, ..
          Das ist häufiger das Los des Menschen, der die Lästigkeit eines Fahrtenbuchs scheut: Privatnutzung nach 1% übersteigt die Kosten.
          Dann kann die Privatnutzung zwar auf die Höhe der Kosten gedeckelt werden (es muss kein zusätzlicher Gewinn dargestellt werden, weil ein Fahrtenbuch zu lästig ist), aber das bedeutet auch: trotz betrieblicher Fahrten werden keinerlei KFZ-Kosten gewinnmindernd in der EÜR erfasst.
          Mich täte das sehr ärgern!


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            #6
            Das Problem tritt vor allem bei günstig gebraucht gekauften Fahrzeugen auf, da dort trotzdem vom Bruttolistenpreis gerechnet werden muss obwohl man eine viel geringere AfA hat.
            Sofern die Ursache in einer sehr geringen Nutzung liegt, sollte man ggf. Überlegen ob man überhaupt einen PKW im BV benötigt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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