Hallo,
ich bin ein wenig aus dem Thema. Ich versuch gerade eine EÜ zu machen.
Ich kann den EV bei den Einnahmen ansetzen.
Bei den Ausgaben jedoch komme ich nicht klar...ich habe 3600 EV
Es gibt doch die 1% Regelung, danach kann ich 1% vom Listenpreis als Einnahme ansetzen, dafür darf ich die tatsächlichen Kosten angeben...
Wie und wo kann man das eingeben? (hab das lange nicht gemacht, mein Gedächtnis ist au nicht das beste...bin Stfachangestellter, aber das Elster...
Oder hat sich das Gesetz geändert?
Vielen Dank für Hilfe...
ich bin ein wenig aus dem Thema. Ich versuch gerade eine EÜ zu machen.
Ich kann den EV bei den Einnahmen ansetzen.
Bei den Ausgaben jedoch komme ich nicht klar...ich habe 3600 EV
Es gibt doch die 1% Regelung, danach kann ich 1% vom Listenpreis als Einnahme ansetzen, dafür darf ich die tatsächlichen Kosten angeben...
Wie und wo kann man das eingeben? (hab das lange nicht gemacht, mein Gedächtnis ist au nicht das beste...bin Stfachangestellter, aber das Elster...
Oder hat sich das Gesetz geändert?
Vielen Dank für Hilfe...
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