Hallo ihr Lieben,
ich habe vor Kurzem ein Kleinunternehmen im Bereich der Kinderanmiation angemeldet und beim beantragen der Steuernummer auch angegeben, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, da mein Umsatz natürlich weit unter der Grenze liegen wird.
Heute kam dann aber nochmal ein Schreiben vom Finanzamt, in der es um die Umsatzsteuervoranmeldung geht und steht, dass die bekannt gegebene Steuernummer auch "für Umsatzsteuer und Gewinnermittlung nach Paragraph 4 Abs. 3 ESTG gilt." Bezeichnung des Betriebs, bzw Art der Tätigkeit: Erbrg.v.Dlg.d.Unterhalt.u.Erho
Unten drunter steht dann außerdem noch:
"Die Verpflichtung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln, besteht für Sie nur dann, wenn sie mindestens eine der folgenden Umsatzarten ausgeführt haben:
-innergemeinschaftliche Erwerbe
-erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen im Sinne des Paragraph 13b Abs. 1 und 2 i.V. m. Abs 5 Ustg
- erhaltene Lieferungenals letzter Abnehmer im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts
- Fahrzeuglieferungen im Sinne des Paragraph 2a Ustg."
Kann mir vielleicht jemand Licht ins Dunkeln bringen und mir das erklären?
Vielen lieben Dank im Voraus und schönes Wochenende
ich habe vor Kurzem ein Kleinunternehmen im Bereich der Kinderanmiation angemeldet und beim beantragen der Steuernummer auch angegeben, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, da mein Umsatz natürlich weit unter der Grenze liegen wird.
Heute kam dann aber nochmal ein Schreiben vom Finanzamt, in der es um die Umsatzsteuervoranmeldung geht und steht, dass die bekannt gegebene Steuernummer auch "für Umsatzsteuer und Gewinnermittlung nach Paragraph 4 Abs. 3 ESTG gilt." Bezeichnung des Betriebs, bzw Art der Tätigkeit: Erbrg.v.Dlg.d.Unterhalt.u.Erho
Unten drunter steht dann außerdem noch:
"Die Verpflichtung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln, besteht für Sie nur dann, wenn sie mindestens eine der folgenden Umsatzarten ausgeführt haben:
-innergemeinschaftliche Erwerbe
-erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen im Sinne des Paragraph 13b Abs. 1 und 2 i.V. m. Abs 5 Ustg
- erhaltene Lieferungenals letzter Abnehmer im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts
- Fahrzeuglieferungen im Sinne des Paragraph 2a Ustg."
Kann mir vielleicht jemand Licht ins Dunkeln bringen und mir das erklären?
Vielen lieben Dank im Voraus und schönes Wochenende
Kommentar