Erhaltungsaufwendungen absetzt

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  • Vobozk95
    Neuer Benutzer
    • 28.09.2024
    • 1

    #1

    Erhaltungsaufwendungen absetzt

    Hallo liebe Steuerzahler,

    vorab tut es mir leid, wenn die Frage hier schonmal im Forum gestellt worden ist, und ich ein schlechter Recherchierer bin.

    Zur meiner Frage:
    Ich habe meine Steuererklärung ausgefüllt (online über Elster) und bei der Überprüfung steht drauf, dass ich eine Nachzahlung in Höhe von 500 € zu leisten habe.
    Anschließend wollte ich erfahren wie es sich mit der Erhaltungsaufwendung (bei einer Vermietung, nicht bei einer selbst genutzten Immobilie) verhält und habe in der Anlage V eine Erhaltungsaufwendung in Höhe von 500 € angegeben.
    Bei der neuen Berechnung, ergab sich dann eine neue Nachzahlung in Höhe von 300 € beispielsweise.
    So weit ich weiß kann man ja die volle Erhaltungsaufwendungskosten absetzen. Warum wurde dann bei der erneuten Überprüfung nur 200 € abgezogen? Kann mir das vielleicht jemand erklären?

    Nach meiner Überlegung könnte es vielleicht sein, dass der Mitarbeiter des Finanzamts zuerst die Aufwendung überprüfen muss und die restlichen 300 € im Bescheid abgezogen werden?
    Oder warum ist das so ?

    Ich bedanke mich im voraus für EURE Hilfe, ihr seid die Besten.

    Mfg
    Vobozk
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    So weit ich weiß kann man ja die volle Erhaltungsaufwendungskosten absetzen. Warum wurde dann bei der erneuten Überprüfung nur 200 € abgezogen?
    Weil die Steuer nicht 100% beträgt, sondern höchsten 42% Steuern auf die 500 € zusätzlich geltend gemachten Werbungskosten entfallen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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