Hallo liebe Steuerzahler,
vorab tut es mir leid, wenn die Frage hier schonmal im Forum gestellt worden ist, und ich ein schlechter Recherchierer bin.
Zur meiner Frage:
Ich habe meine Steuererklärung ausgefüllt (online über Elster) und bei der Überprüfung steht drauf, dass ich eine Nachzahlung in Höhe von 500 € zu leisten habe.
Anschließend wollte ich erfahren wie es sich mit der Erhaltungsaufwendung (bei einer Vermietung, nicht bei einer selbst genutzten Immobilie) verhält und habe in der Anlage V eine Erhaltungsaufwendung in Höhe von 500 € angegeben.
Bei der neuen Berechnung, ergab sich dann eine neue Nachzahlung in Höhe von 300 € beispielsweise.
So weit ich weiß kann man ja die volle Erhaltungsaufwendungskosten absetzen. Warum wurde dann bei der erneuten Überprüfung nur 200 € abgezogen? Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Nach meiner Überlegung könnte es vielleicht sein, dass der Mitarbeiter des Finanzamts zuerst die Aufwendung überprüfen muss und die restlichen 300 € im Bescheid abgezogen werden?
Oder warum ist das so ?
Ich bedanke mich im voraus für EURE Hilfe, ihr seid die Besten.
Mfg
Vobozk
vorab tut es mir leid, wenn die Frage hier schonmal im Forum gestellt worden ist, und ich ein schlechter Recherchierer bin.
Zur meiner Frage:
Ich habe meine Steuererklärung ausgefüllt (online über Elster) und bei der Überprüfung steht drauf, dass ich eine Nachzahlung in Höhe von 500 € zu leisten habe.
Anschließend wollte ich erfahren wie es sich mit der Erhaltungsaufwendung (bei einer Vermietung, nicht bei einer selbst genutzten Immobilie) verhält und habe in der Anlage V eine Erhaltungsaufwendung in Höhe von 500 € angegeben.
Bei der neuen Berechnung, ergab sich dann eine neue Nachzahlung in Höhe von 300 € beispielsweise.
So weit ich weiß kann man ja die volle Erhaltungsaufwendungskosten absetzen. Warum wurde dann bei der erneuten Überprüfung nur 200 € abgezogen? Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Nach meiner Überlegung könnte es vielleicht sein, dass der Mitarbeiter des Finanzamts zuerst die Aufwendung überprüfen muss und die restlichen 300 € im Bescheid abgezogen werden?
Oder warum ist das so ?
Ich bedanke mich im voraus für EURE Hilfe, ihr seid die Besten.
Mfg
Vobozk
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