Hallo zusammen,
meine Partnerin ist Ende 2020 von England nach Deutschland gekommen und hat von Januar 2021 bis November 2021 selbstständig (als Musikerin) gearbeitet, und hatte sich auch als selbstständig beim Finanzamt gemeldet. Seit Dezember 2021 hatte sie dann ausschließlich einen Vollzeit Job als Angestellte. In der Zeit von Januar bis November 2021 hatte sie als Selbstständige keine nennenswerten Einnahmen (weniger als 450€ pro Monat, teilweise gar nichts). Sie hat für 2021 keine Steuererklärung eingereicht, und diese wurde auch nie vom Finanzamt angefragt.
Nun hat sich vor ein paar Tagen die Krankenkasse gemeldet und möchte für das Jahr 2021 den Steuerbescheid sehen, um zu wissen wie hoch die Beiträge für 2021 angesetzt werden sollen. Wenn wir keine Informationen liefern, wird der Maximalbetrag (der sonst ab einem Einkommen von um die 5000€ im Monat gilt) angesetzt, was natürlich viel zu viel wäre. Dieser Steuerbescheid existiert aber nicht, da die Steuererklärung nicht gemacht wurde.
Wir fragen uns nun:
Viele Grüße
F
meine Partnerin ist Ende 2020 von England nach Deutschland gekommen und hat von Januar 2021 bis November 2021 selbstständig (als Musikerin) gearbeitet, und hatte sich auch als selbstständig beim Finanzamt gemeldet. Seit Dezember 2021 hatte sie dann ausschließlich einen Vollzeit Job als Angestellte. In der Zeit von Januar bis November 2021 hatte sie als Selbstständige keine nennenswerten Einnahmen (weniger als 450€ pro Monat, teilweise gar nichts). Sie hat für 2021 keine Steuererklärung eingereicht, und diese wurde auch nie vom Finanzamt angefragt.
Nun hat sich vor ein paar Tagen die Krankenkasse gemeldet und möchte für das Jahr 2021 den Steuerbescheid sehen, um zu wissen wie hoch die Beiträge für 2021 angesetzt werden sollen. Wenn wir keine Informationen liefern, wird der Maximalbetrag (der sonst ab einem Einkommen von um die 5000€ im Monat gilt) angesetzt, was natürlich viel zu viel wäre. Dieser Steuerbescheid existiert aber nicht, da die Steuererklärung nicht gemacht wurde.
Wir fragen uns nun:
- Ist eine Steuererklärung für den geschilderten Fall für 2021 verpflichtend?
- Ließe sich eine solche Steuerklärung rückwirkend (mit Elster) jetzt noch einreichen?
- Wenn ja, hat man aufgrund der Verspätung mit einer Strafe zu rechnen?
Viele Grüße
F
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