Hallo,
ich habe eine Frage:
Angenommen Person A hat einen "private Veräußerungsgeschäfte" Verlustvortrag aus dem Jahr 2002, er heiratet ein paar Jahre später und ist dann zusammenveranlagt.
Ehefrau B macht einige Jahre nach der Hochzeit einen "private Veräußerungsgeschäfte" Gewinn.
Kann der Gewinn aufgrund der Zusammenveranlagung mit dem Verlustvortrag des Ehemanns verrechnet werden?
Ich habe dazu das hier gefunden, danach müsste es möglich sein?
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2811518.html
ich habe eine Frage:
Angenommen Person A hat einen "private Veräußerungsgeschäfte" Verlustvortrag aus dem Jahr 2002, er heiratet ein paar Jahre später und ist dann zusammenveranlagt.
Ehefrau B macht einige Jahre nach der Hochzeit einen "private Veräußerungsgeschäfte" Gewinn.
Kann der Gewinn aufgrund der Zusammenveranlagung mit dem Verlustvortrag des Ehemanns verrechnet werden?
Ich habe dazu das hier gefunden, danach müsste es möglich sein?
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2811518.html
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