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Angabe zu Entnahmen in der EÜR/ Zeile 125 Ausgaben

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    Angabe zu Entnahmen in der EÜR/ Zeile 125 Ausgaben

    Auf dem Girokonto werden die Einnahmen aus LuF (Pachteinnahmen), aus sonstiger Vermietung und Verpachtung und Rentenzahlung vereinnahmt. Es existiert kein gesondertes Betriebskonto nur für Einnahmen aus LuF.
    In der EÜR müssen in Zeile 125 Entnahmen zu betriebsfremden Zwecken angegeben werden. Es handelt sich hierbei um Geldentnahmen. Diese werden für die Zahlung der priv. Lebenshaltungskosten , Zahlung von Rechnungen , Versicherungen etc. - neben den anderen Einkünften - herangezogen.
    Ich weiss daher nicht, welchen Kostenanteil ich in Zeile 125 der EÜR als Entnahme ansetzen soll, da letztendlich alle Einkünfte für die Finanzierung der o.a. Kosten verwendet werden
    Gibt es hier Vorgaben, welche Kosten als Entnahmen in der EÜR zu berücksichtigen sind?

    #2
    Im Formular für 2023 sind die Zeilennummern anders.

    Im Formular für 2022 heißt es in der Eingabehilfe:

    Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Entnahmen und Einlagen sind unabhängig vom Vorliegen von Schuldzinsen einzutragen. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und ‑einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Sofern kein gesondertes betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar. Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert – gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18).

    Kommentar


      #3
      Zitat von Muckel-1964 Beitrag anzeigen
      ... Es handelt sich hierbei um Geldentnahmen. Diese werden für die Zahlung der priv. Lebenshaltungskosten , Zahlung von Rechnungen , Versicherungen etc. - neben den anderen Einkünften - herangezogen.
      Ich weiss daher nicht, welchen Kostenanteil ich in Zeile 125 der EÜR als Entnahme ansetzen soll, da letztendlich alle Einkünfte für die Finanzierung der o.a. Kosten verwendet werden
      Gibt es hier Vorgaben, welche Kosten als Entnahmen in der EÜR zu berücksichtigen sind?
      Hi,
      die Entnahmen, die du an der Stelle in der EÜR eingibst, mindern nicht den Einnahmen-Überschuss, der mit der EÜR berechnet wird.
      Wenn diese Entnahmen für steuerrelevante Ausgaben benötigt werden, die nicht in diese EÜR gehören, sind diese Angaben an der richtigen Stelle in der Einkommensteuererklärung einzutragen.

      In die EÜR gehören als Ausgaben nur die Kosten, die zu dem Betrieb gehören, der in dieser EÜR berechnet wird.


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