Auf dem Girokonto werden die Einnahmen aus LuF (Pachteinnahmen), aus sonstiger Vermietung und Verpachtung und Rentenzahlung vereinnahmt. Es existiert kein gesondertes Betriebskonto nur für Einnahmen aus LuF.
In der EÜR müssen in Zeile 125 Entnahmen zu betriebsfremden Zwecken angegeben werden. Es handelt sich hierbei um Geldentnahmen. Diese werden für die Zahlung der priv. Lebenshaltungskosten , Zahlung von Rechnungen , Versicherungen etc. - neben den anderen Einkünften - herangezogen.
Ich weiss daher nicht, welchen Kostenanteil ich in Zeile 125 der EÜR als Entnahme ansetzen soll, da letztendlich alle Einkünfte für die Finanzierung der o.a. Kosten verwendet werden
Gibt es hier Vorgaben, welche Kosten als Entnahmen in der EÜR zu berücksichtigen sind?
In der EÜR müssen in Zeile 125 Entnahmen zu betriebsfremden Zwecken angegeben werden. Es handelt sich hierbei um Geldentnahmen. Diese werden für die Zahlung der priv. Lebenshaltungskosten , Zahlung von Rechnungen , Versicherungen etc. - neben den anderen Einkünften - herangezogen.
Ich weiss daher nicht, welchen Kostenanteil ich in Zeile 125 der EÜR als Entnahme ansetzen soll, da letztendlich alle Einkünfte für die Finanzierung der o.a. Kosten verwendet werden
Gibt es hier Vorgaben, welche Kosten als Entnahmen in der EÜR zu berücksichtigen sind?
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