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Kleinunternehmerregelung und Reverse-Change-Verfahren mit SteuerID

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    Kleinunternehmerregelung und Reverse-Change-Verfahren mit SteuerID

    Hallo Leute,

    nach langem einlesen, Befragung eines Steuerberaters und Abklärung mit dem Support meines Buchungsprogrammes, bin ich nun gezwungen doch einen weiteren Beitrag zu diesem Thema zu eröffnen, da ich nicht wirklich zu einem Ergebnis komme.


    Folgender Sachverhalt:

    Ich besitze ein Kleinunternehmen nach §19 Abs. 1 und besitze, um im EU-Ausland im Großhandel einkaufen zu können eine Steuer-IDNr.
    Ich nutze zur Erstellung der Rechnungen und zur Vorbereitung der UStVA das Buchungsprogramm "Papierkram".

    Dort ist es unter anderem möglich die UStVA als XML herunterzuladen, um diese in Elster einzufügen.

    Folgendes Problem:

    Ich habe in Polen im Großhandel unter Angabe meiner Steuer-IDNr. eingekauft, kann dies aber bei meiner Buchungssoftware nicht korrekt verbuchen, da es wohl nicht möglich ist das Reserve-Change-Verfahren unter § 19 Abs 1. anzuwenden.(fraglich warum, aber naja)

    Rechtlich gesehen bin ich allerdings in der Pflicht die gehandelten Summen einzureichen, jedoch werden Summen in der XML vom Buchungsprogramm mit Nullen versehen, sodass ich nun nichtmal weiß, wo ich diese in Elster einzutragen habe.

    Da ich nun wie ein "Schwein ins Uhrwerk schaue", so habe ich mir dies nochmals bestätigen lassen.
    Nach Rücksprach eines Steuerberaters ist dies nun so, dass ich 19% MwSt. in DE abführen muss, da ich in Polen(durch die Steuer-IDNr.) nur eine Rechnung über 0% USt. ausgestellt bekommen habe. Also komme ich an der UStVA nicht vorbei.

    Nun komme ich ich nicht wirklich in Elster weiter:
    Unter welcher Zeilen- und Feld-Nummer muss ich die gezahlten Summen angeben, damit mir Elster die nachzuzahlenden Steuersummen errechnen kann?



    Kleine Nebenfrage:
    Kennt jemand eine geeignete Software, welche die UStVA korrekt befüllt und somit die Buchungen korrekt ausführt? Ein Wechsel scheint wohl dringend nötig.


    Besten Dank für eure Mithilfe und mit freundlichen Grüßen
    Hobbs
    Zuletzt geändert von DrHobbs; 07.10.2024, 16:37.

    #2
    Innergemeinschaftliche Erwerbe gehören auf Seite 4 der Voranmeldung.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Innergemeinschaftliche Erwerbe gehören auf Seite 4 der Voranmeldung.
      Hallo L. E. Fant,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Unter welche Zeile und welches Feld habe ich diese Summen dann einzutragen?

      Besten Dank für deine Mithilfe und mit freundlichen Grüßen
      Hobbs

      Kommentar


        #4
        Zitat von DrHobbs Beitrag anzeigen
        so, dass ich 19% MwSt. in DE abführen muss
        Einzutragen ist das in die entsprechende Zeile.

        Kommentar


          #5
          Das sind "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe":

          elster265.png

          Kommentar


            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Das sind "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe":

            elster265.png
            Vielen Dank für deine Nachricht.

            Wie läuft dies dann ab? Ich summiere die Rechnungen zusammen und schicke sie gleichzeitig mit ein? Oder wird das Finanzamt sich die selbst anfordern? Die wollen ja sicher wissen, wie ich auf den Betrag komme oder?

            Besten Dank für eure Mithilfe und mit freundlichen Grüßen
            Hobbs

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              #7
              Man schickt doch keine Rechnungen ein. Da trägt man einfach die Summe aller Rechnungen aus Polen (und ggf. anderweitig EU) aus dem jeweiligen Zeitraum ein und fertig.

              Kommentar


                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Man schickt doch keine Rechnungen ein. Da trägt man einfach die Summe aller Rechnungen aus Polen (und ggf. anderweitig EU) aus dem jeweiligen Zeitraum ein und fertig.
                Alles klar. Danke ich werde es probieren

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