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Hallo GuenterG,
Ich würde dich ja gerne unterstützen bei der Lösungsfindung.
Könntest du bitte vorab schreiben, was du mit Vorabpauschale und KEST meinst? Ich kenne diese Begriffe nicht im Zusammenhang mit der EÜR und kann nur vermuten, was du meinst. Für eine Antwort reichen Vermutungen nicht.
Vorabpauschle = Vorabpauschale für Fonds; KEST = Kapitalertragssteuer
Ja, die vermögensverwaltende GbR mit meinen Kindern hat Fonds im Anlagevermögen.
Die Fonds sind als Kapitalanlage in der Steuererklärung (ich benutze SMARTSTEUER).
Die Frage, vereinfacht: Geht die Netto-Vorabpauschale als Gewinn in die EüR ein und muss nochmals versteuert werden, obwohl davon die 25 % Quellensteuer schon abgezogen sind?
VIELEN DANK!
Die Quellensteuer ist m. E. keine Betriebsausgabe, sondern wird bei der Einkommensteuer der Mitunternehmer angerechnet, muss also einheitlich und gesondert festgestellt werden. Aus meiner Sicht Bruttovorabpauschale = Einkünfte.
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