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Vorabpauschale und EüR

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    Vorabpauschale und EüR

    Wie muss ich die Vorabpauschale in der EüR angeben?
    Vorabpauschale = Gewinn, KEST = Verlust?

    #2
    Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn oder Verlust.

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      #3
      Vielen Dank,
      also für Anfänger wie mich: Vorabpauschale (Gewinn) - KEST (Verlust)?

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        #4
        Hallo GuenterG,
        Ich würde dich ja gerne unterstützen bei der Lösungsfindung.
        Könntest du bitte vorab schreiben, was du mit Vorabpauschale und KEST meinst? Ich kenne diese Begriffe nicht im Zusammenhang mit der EÜR und kann nur vermuten, was du meinst. Für eine Antwort reichen Vermutungen nicht.

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          #5
          Hast du wirklich Fonds oder ETF im Betriebsvermögen? Normalerweise gehört das in die Anlage Kap-Inv.

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            #6
            Vorabpauschle = Vorabpauschale für Fonds; KEST = Kapitalertragssteuer

            Ja, die vermögensverwaltende GbR mit meinen Kindern hat Fonds im Anlagevermögen.
            Die Fonds sind als Kapitalanlage in der Steuererklärung (ich benutze SMARTSTEUER).
            Die Frage, vereinfacht: Geht die Netto-Vorabpauschale als Gewinn in die EüR ein und muss nochmals versteuert werden, obwohl davon die 25 % Quellensteuer schon abgezogen sind?
            VIELEN DANK!
            Zuletzt geändert von GuenterG; 09.10.2024, 12:24.

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              #7
              Die Quellensteuer ist m. E. keine Betriebsausgabe, sondern wird bei der Einkommensteuer der Mitunternehmer angerechnet, muss also einheitlich und gesondert festgestellt werden. Aus meiner Sicht Bruttovorabpauschale = Einkünfte.

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                #8
                DANKE!! Ich mache das mal so und warte, was das - hier sehr freundliche!!! - FA sagt.

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