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Beschränkt steuerpflichtig - Ausländisches Gehalt in Elster

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    Beschränkt steuerpflichtig - Ausländisches Gehalt in Elster

    Liebes ElsterForum-Team,

    ich habe eine Unklarheit beim Ausfüllen der Anlage ESt 1 C in Elster.
    Dabei bin ich mir sicher, dass ich nicht der Erste mit der Unklarheit bin und freue mich, auf Eure Unterstützung.

    Ich habe von Januar bis Ende Juli 2023 in Österreich gearbeitet und gewohnt. Von August bis Dezember 2023 habe ich in Deutschland gearbeitet und gewohnt.
    Daher bin ich für 2023 in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

    ESt 1 C habe ich soweit ausgefüllt. Nun habe ich nur unterschiedliche Aussagen vorliegen:

    1) In Deutschland muss ich für 2023 nur den deutschen Lohn angeben.
    In Österreich muss ich für 2023 den österreichischen und deutschen Lohn angeben.

    2) In Deutschland muss ich für 2023 den österreichischen und deutschen Lohn angeben.
    In Österreich muss ich für 2023 den österreichischen und deutschen Lohn angeben.

    Könnt Ihr mir bitte bestätigen, welche Aussage (1 oder 2) korrekt ist?
    Wenn 2) korrekt ist, wo müsste ich den österreichischen Lohn in ESt 1 C angeben?

    Vielen Dank

    #2
    Wenn du ab August in Deutschland einen Wohnsitz hattest, dann wirst in Deutschland bereits für das gesamte Kalenderjahr 2023 als unbeschränkt Steuerpflichtig behandelt.
    Dein deutscher Arbeitslohn kommt in die Anlage N und deine Einkünfte aus Österreich aus der Zeit vor dem Umzug kommen in die Anlage WA-EST. Diese Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei unterliegen aber dem progressionsvorbehalt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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