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Beschränkt steuerpflichtig - Ausländisches Gehalt in Elster

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    Beschränkt steuerpflichtig - Ausländisches Gehalt in Elster

    Liebes ElsterForum-Team,

    ich habe eine Unklarheit beim Ausfüllen der Anlage ESt 1 C in Elster.
    Dabei bin ich mir sicher, dass ich nicht der Erste mit der Unklarheit bin und freue mich, auf Eure Unterstützung.

    Ich habe von Januar bis Ende Juli 2023 in Österreich gearbeitet und gewohnt. Von August bis Dezember 2023 habe ich in Deutschland gearbeitet und gewohnt.
    Daher bin ich für 2023 in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

    ESt 1 C habe ich soweit ausgefüllt. Nun habe ich nur unterschiedliche Aussagen vorliegen:

    1) In Deutschland muss ich für 2023 nur den deutschen Lohn angeben.
    In Österreich muss ich für 2023 den österreichischen und deutschen Lohn angeben.

    2) In Deutschland muss ich für 2023 den österreichischen und deutschen Lohn angeben.
    In Österreich muss ich für 2023 den österreichischen und deutschen Lohn angeben.

    Könnt Ihr mir bitte bestätigen, welche Aussage (1 oder 2) korrekt ist?
    Wenn 2) korrekt ist, wo müsste ich den österreichischen Lohn in ESt 1 C angeben?

    Vielen Dank

    #2
    Wenn du ab August in Deutschland einen Wohnsitz hattest, dann wirst in Deutschland bereits für das gesamte Kalenderjahr 2023 als unbeschränkt Steuerpflichtig behandelt.
    Dein deutscher Arbeitslohn kommt in die Anlage N und deine Einkünfte aus Österreich aus der Zeit vor dem Umzug kommen in die Anlage WA-EST. Diese Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei unterliegen aber dem progressionsvorbehalt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Vielen Dank, deine Antwort hat mir geholfen, meine falschen Informationen über Board zu werfen.

      Letzte Rückfrage, die ich nicht klären konnte:
      Muss ich in Anlage WA-ESt auch die in Österreich bezahlten Steuern angeben?
      Ich bin mir hier nicht sicher, da der angegebene Bruttogehalt aus Österreich nur die Progression erhöht, es sollen ja keine Steuern aus Österreich erstattet werden?

      Vielen Dank

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        #4
        Nein, die österreichische Steuer interessiert bei Progressionsvorbehalt nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          ... da der angegebene Bruttogehalt aus Österreich nur die Progression erhöht,
          Du sollst nicht das Bruttogehalt eintragen, sondern deine Einkünfte in Österreich, also Gehalt abzüglich Werbungskosten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ok, danke für den Hinweis.

            Nun habe ich als ich zurück in Deutschland war, weiterhin eine Selbstständigkeit an einer österreichischen Hochschule ausgeübt.
            Muss ich diese in Anlage S als Gewinn UND in AUS angeben?
            Wenn ja, wo genau muss ich dies in AUS angeben?

            Ich denke, dass ich dann endlich durch bin..

            Kommentar


              #7
              Das musst Du deinen Steuerberater fragen, was das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich dazu sagt und wie da die Doppelbesteuerung verhindert wird.

              Wir reden hier vom Zeitpunkt ab dem Umzug nach Deutschland. Bis zum Umzug hat allein Österreich das Besteuerungsrecht und die Einkünfte kommen in die Anlage WA-ESt wegen des Progressionsvorbehalts.

              Relevant wird der Art. 14 sein. Wenn Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht hat, dann ist das ganz normal Anlage S und die separate Anlage EÜR. Haben beide Länder das Besteuerungsrecht, dann berücksichtigt Deutschland das als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt in der Anlage AUS (nicht mit N-AUS verwechseln !).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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