Guten Abend zusammen.
Ich habe hier ein bisschen einen Sonderfall und versuche diesen mal so kurz es möglich zu schildern:
Vor zwei Wochen habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten, ich solle – sofern ich verpflichtet sei – doch an die Abgabe der Steuererklärung denken.
Ein paar Hintergrundinfos: Ich (30), war bis einschließlich 2019 über meine Mutter privat versichert. Danach bin ich für meinen ersten Job in die normale Gesetzliche Krankenversicherung gewechselt. Leider wurde, warum auch immer, die Private Pflegepflichtversicherung weiterhin gezahlt, was aus unerklärlichen Gründen erst vergangenes Jahr aufgefallen ist. Aufgrund der Verjährungsfrist von 3 Jahren wurden mir immerhin 3 der 4 Jahre der Versicherung als Gutschrift zurückerstattet.
Nun wird dieser Betrag von 905 EUR in Zeile 25 unter "Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge" automatisch importiert und sorgt dafür, dass ich 344 EUR Steuern nachzahlen soll. (Wenn ich den Wert rausnehme und die Überprüfung durchführe, bekomme ich 6 EUR Steuerrückzahlung.)
Ich stelle mir folgende Fragen:
1) Bin ich verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben? Ich bin ein 0815-Arbeitnehmer, verdiene ca. 63k brutto, habe keine weiteren Einnahmen oder sonst irgendwas. Ich habe mir zig Beiträge im Netz durchgelesen, ob ich nun zur Abgabe verpflichtet bin oder nicht, aber ich steige gelinde gesagt einfach nicht durch. Ich dachte immer, ich bin nicht verpflichtet. Ändert sich das ggf. durch die oben erwähnte Gutschrift?
2) Gegeben dem Fall, dass ich verpflichtet bin, MUSS ich die Erstattung der Beiträge aufführen? Es handelt sich ja nicht um eine typische Erstattung von man hätte zu viel gezahlt und erhält nun eine Rückzahlung, sondern es ist eine Gutschrift über einen Beitrag, den man gar nicht erst hätte zahlen dürfen.
3) Angenommen, ich gebe meine Steuererklärung nicht ab und das Finanzamt legt fest, ich sei doch verpflichtet – was blüht mir?
Danke für eure Einschätzungen.
Ich habe hier ein bisschen einen Sonderfall und versuche diesen mal so kurz es möglich zu schildern:
Vor zwei Wochen habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten, ich solle – sofern ich verpflichtet sei – doch an die Abgabe der Steuererklärung denken.
Ein paar Hintergrundinfos: Ich (30), war bis einschließlich 2019 über meine Mutter privat versichert. Danach bin ich für meinen ersten Job in die normale Gesetzliche Krankenversicherung gewechselt. Leider wurde, warum auch immer, die Private Pflegepflichtversicherung weiterhin gezahlt, was aus unerklärlichen Gründen erst vergangenes Jahr aufgefallen ist. Aufgrund der Verjährungsfrist von 3 Jahren wurden mir immerhin 3 der 4 Jahre der Versicherung als Gutschrift zurückerstattet.
Nun wird dieser Betrag von 905 EUR in Zeile 25 unter "Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge" automatisch importiert und sorgt dafür, dass ich 344 EUR Steuern nachzahlen soll. (Wenn ich den Wert rausnehme und die Überprüfung durchführe, bekomme ich 6 EUR Steuerrückzahlung.)
Ich stelle mir folgende Fragen:
1) Bin ich verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben? Ich bin ein 0815-Arbeitnehmer, verdiene ca. 63k brutto, habe keine weiteren Einnahmen oder sonst irgendwas. Ich habe mir zig Beiträge im Netz durchgelesen, ob ich nun zur Abgabe verpflichtet bin oder nicht, aber ich steige gelinde gesagt einfach nicht durch. Ich dachte immer, ich bin nicht verpflichtet. Ändert sich das ggf. durch die oben erwähnte Gutschrift?
2) Gegeben dem Fall, dass ich verpflichtet bin, MUSS ich die Erstattung der Beiträge aufführen? Es handelt sich ja nicht um eine typische Erstattung von man hätte zu viel gezahlt und erhält nun eine Rückzahlung, sondern es ist eine Gutschrift über einen Beitrag, den man gar nicht erst hätte zahlen dürfen.
3) Angenommen, ich gebe meine Steuererklärung nicht ab und das Finanzamt legt fest, ich sei doch verpflichtet – was blüht mir?
Danke für eure Einschätzungen.
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