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Erstattung fälschlicherweise gezahlte Beiträge – Auswirkung auf Steuererklärung?

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    Erstattung fälschlicherweise gezahlte Beiträge – Auswirkung auf Steuererklärung?

    Guten Abend zusammen.

    Ich habe hier ein bisschen einen Sonderfall und versuche diesen mal so kurz es möglich zu schildern:

    Vor zwei Wochen habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten, ich solle – sofern ich verpflichtet sei – doch an die Abgabe der Steuererklärung denken.

    Ein paar Hintergrundinfos: Ich (30), war bis einschließlich 2019 über meine Mutter privat versichert. Danach bin ich für meinen ersten Job in die normale Gesetzliche Krankenversicherung gewechselt. Leider wurde, warum auch immer, die Private Pflegepflichtversicherung weiterhin gezahlt, was aus unerklärlichen Gründen erst vergangenes Jahr aufgefallen ist. Aufgrund der Verjährungsfrist von 3 Jahren wurden mir immerhin 3 der 4 Jahre der Versicherung als Gutschrift zurückerstattet.

    Nun wird dieser Betrag von 905 EUR in Zeile 25 unter "Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge" automatisch importiert und sorgt dafür, dass ich 344 EUR Steuern nachzahlen soll. (Wenn ich den Wert rausnehme und die Überprüfung durchführe, bekomme ich 6 EUR Steuerrückzahlung.)

    Ich stelle mir folgende Fragen:

    1) Bin ich verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben? Ich bin ein 0815-Arbeitnehmer, verdiene ca. 63k brutto, habe keine weiteren Einnahmen oder sonst irgendwas. Ich habe mir zig Beiträge im Netz durchgelesen, ob ich nun zur Abgabe verpflichtet bin oder nicht, aber ich steige gelinde gesagt einfach nicht durch. Ich dachte immer, ich bin nicht verpflichtet. Ändert sich das ggf. durch die oben erwähnte Gutschrift?

    2) Gegeben dem Fall, dass ich verpflichtet bin, MUSS ich die Erstattung der Beiträge aufführen? Es handelt sich ja nicht um eine typische Erstattung von man hätte zu viel gezahlt und erhält nun eine Rückzahlung, sondern es ist eine Gutschrift über einen Beitrag, den man gar nicht erst hätte zahlen dürfen.

    3) Angenommen, ich gebe meine Steuererklärung nicht ab und das Finanzamt legt fest, ich sei doch verpflichtet – was blüht mir?

    Danke für eure Einschätzungen.


    #2
    Die Frage hat nichts mit Elster zu tun, aber kurz:
    1. Ja. Das ergibt sich aus §46 Abs 2 Nr 3 EStG.
    2. Natürlich.
    3. Zunächst sollte man sich überlegen, wie lange man den Verspätungszuschlag von mindestens 25€ je angefangenen Monat bezahlen möchte. Realistisch wird irgendwann durch das FA geschätzt, was dann aber trotzdem nicht erspart, die Erklärung abgeben zu müssen. Mit ein bisschen Bösgläubigkeit kann man die Absicht, die Erklärung nicht abgeben zu wollen, um sich die Nachzahlung zu ersparen, als Versuch der Steuerhinterziehung ansehen.
    Wurden denn für die Vergangenheit Steuererklärungen abgegeben? Falls nein, kann man die bezahlten Beiträge noch absetzen, wenn die Erklärungen nicht verfristet sind.

    Kommentar


      #3
      Hier käme wohl § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG als Grundlage für die Abgabeverpflichtung in Betracht.

      Das setzt allerdings möglicherweise voraus, dass die erstatteten Beiträge von Dir (und nicht von Deiner Mutter) gezahlt wurden. Wenn die Mutter gezahlt hat, hätte die Erstattung ja auch an sie erfolgen müssen. Das hängt auch davon ab, wer da Vertragspartner der privaten Pflegeversicherung war. Wurden denn die fehlerhaft gezahlten Beiträge der vergangenen Jahre bei Dir steuermindernd berücksichtigt?

      Kommentar


        #4
        Es müssen mindestens 25 € Verzugsgebühren pro Monat einkalkuliert werden. Steuerhinterziehung kann auch das vorsätzliche Nichtabgeben einer Steuererklärung sein, um höhere Zahlungen zu vermeiden.

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