Hey, ist mein 1. mal im Forum und ich schätze mal, dass ich mein Anliegen hier posten kann. Ich kenne mich mit Steuern nicht wirklich aus, aber ich würde einfach mal die Situation schildern.
Zu meiner Frage: Ich war bis vor Kurzem bei der Deutschen Post beschäftigt und mein Lohn wurde normal nach Steuerklasse I versteuert. Soweit alles richtig. Nach meinem Austritt hatte ich noch einen Restbestand von 6 Urlaubstagen, die ich mir auszahlen lassen wollte. Bei der Post ist es so, dass man nach Austritt automatisch in Steuerklasse VI versetzt wird, also wurde mein Urlaubsgeld auch nach Steuerklasse VI versteuert, obwohl ich bis zum Zeitpunkt der Nachzahlung und danach weiterhin keine weiteren Einkommen hatte. Meine Frage wäre nun, kann ich eine Steuerrückvergütung veranlassen, da ich fälschlicherweise nach Steuerklasse VI versteuert wurde? Ich kann nachweisen, dass für mich für den gesamten Zeitraum die Steuerklasse 1 galt. Ich würde die Steuererklärung auch rechtzeitig abgeben, sodass keine weiteren Unkosten entstehen. Werde ich dann sicher eine Rückvergütung erhalten? Werde ich genau das zurückbezahlt bekommen, was mir durch die Steuerklasse VI zu viel abgezogen wurde oder werden da noch Gebühren, Zinsen o. Ä. abgezogen?
Ich bedanke mich für jede Antwort und Hilfe schonmal herzlichst im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
M W.
Zu meiner Frage: Ich war bis vor Kurzem bei der Deutschen Post beschäftigt und mein Lohn wurde normal nach Steuerklasse I versteuert. Soweit alles richtig. Nach meinem Austritt hatte ich noch einen Restbestand von 6 Urlaubstagen, die ich mir auszahlen lassen wollte. Bei der Post ist es so, dass man nach Austritt automatisch in Steuerklasse VI versetzt wird, also wurde mein Urlaubsgeld auch nach Steuerklasse VI versteuert, obwohl ich bis zum Zeitpunkt der Nachzahlung und danach weiterhin keine weiteren Einkommen hatte. Meine Frage wäre nun, kann ich eine Steuerrückvergütung veranlassen, da ich fälschlicherweise nach Steuerklasse VI versteuert wurde? Ich kann nachweisen, dass für mich für den gesamten Zeitraum die Steuerklasse 1 galt. Ich würde die Steuererklärung auch rechtzeitig abgeben, sodass keine weiteren Unkosten entstehen. Werde ich dann sicher eine Rückvergütung erhalten? Werde ich genau das zurückbezahlt bekommen, was mir durch die Steuerklasse VI zu viel abgezogen wurde oder werden da noch Gebühren, Zinsen o. Ä. abgezogen?
Ich bedanke mich für jede Antwort und Hilfe schonmal herzlichst im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
M W.
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