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Lohnsteuerrückvergütung nach fälschlicher Versteuerung in Steuerklasse VI

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    Lohnsteuerrückvergütung nach fälschlicher Versteuerung in Steuerklasse VI

    Hey, ist mein 1. mal im Forum und ich schätze mal, dass ich mein Anliegen hier posten kann. Ich kenne mich mit Steuern nicht wirklich aus, aber ich würde einfach mal die Situation schildern.

    Zu meiner Frage: Ich war bis vor Kurzem bei der Deutschen Post beschäftigt und mein Lohn wurde normal nach Steuerklasse I versteuert. Soweit alles richtig. Nach meinem Austritt hatte ich noch einen Restbestand von 6 Urlaubstagen, die ich mir auszahlen lassen wollte. Bei der Post ist es so, dass man nach Austritt automatisch in Steuerklasse VI versetzt wird, also wurde mein Urlaubsgeld auch nach Steuerklasse VI versteuert, obwohl ich bis zum Zeitpunkt der Nachzahlung und danach weiterhin keine weiteren Einkommen hatte. Meine Frage wäre nun, kann ich eine Steuerrückvergütung veranlassen, da ich fälschlicherweise nach Steuerklasse VI versteuert wurde? Ich kann nachweisen, dass für mich für den gesamten Zeitraum die Steuerklasse 1 galt. Ich würde die Steuererklärung auch rechtzeitig abgeben, sodass keine weiteren Unkosten entstehen. Werde ich dann sicher eine Rückvergütung erhalten? Werde ich genau das zurückbezahlt bekommen, was mir durch die Steuerklasse VI zu viel abgezogen wurde oder werden da noch Gebühren, Zinsen o. Ä. abgezogen?


    Ich bedanke mich für jede Antwort und Hilfe schonmal herzlichst im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen,

    M W.

    #2
    Gib für das betroffene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung ab. Evtl zu viel vom AG einbehaltenen Lohnsteuer gibt es dann auf diesem Wege zurück.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Nun, selbst für sog. "sonstige Bezüge" (ausbezahlter Resturlaub usw) kann die Steuerklasse für Hauptarbeitgeber genutzt werden. Natürlich nur, wenn man in der Zwischenzeit keinen anderen Hauptarbeitgeber hat.

      Viele (Ex-)Arbeitgeber machen es aus Sicherheitsgründen so, dass für alle Beträge, die nach dem Ausscheiden noch ausbzahlt werden müssen, die ungünstige Nebenarbeitgeber-Steuerklasse (VI) genommen wird. Zum Hintergrund: Melden die dich einfach erneut als Hauptarbeitgeber an, besteht das Risiko, dass ein evtl. neuer Hauptarbeitgeber "überschrieben" wird. Eigentlich sollte man dich einfach fragen, was dir lieber wäre, das ist aber in der Praxis aufgrund der Masse der Fälle oftmals schwer.

      Wenn der mutmaßlich "zu viel" einbehaltene LSt-Betrag halbwegs überschaubar ist, kannst du entspannt bleiben. Denn du kannst die "zu viel" einbehaltene Steuer im Wege deiner privaten Einkommensteuererklärung zurückbekommen (hattest du ja schon angedeutet). Für dein Finanzamt ist das einfach nur Mathematik: Wenn zu viel einbehalten wurde, wird der Betrag halt ausbezahlt. Verzinst wird das (wenn überhaupt) zu deinen Gunsten. Das ist aber in deinem konkreten Fall sehr unwahrscheinlich. Du machst deine Erklärung, bekommst den Bescheid und wenn wirklich zu viel einbahlten wurde, überweist dir das Amt die Differenz. Das ist nichts besonderes. Es gibt halt nur Leute, bei denen der Lohn monatelang nach VI versteuert wurde. Und die können einfach nicht bis zu Veranlagung ihrer Einkommensteuererklärung warten, bis das Geld ausbezahlt wird. Wie gesagt: Ist der Betrag überschaubar bzw. du bist nicht umittelbar darauf angewiesen, kannst du entspannt bleiben.
      Zuletzt geändert von JamesBondoo7; 29.10.2024, 13:01.
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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