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    Todesfall

    Hallo,

    meine Mutter war als verwitwete Rentnerin steuerpflichtig mit Steuervorauszahlung.

    Sie ist jetzt verstorben.
    Ich bin der einzige Nachkomme. Was muss ichjetzt tun?
    Im Netz habe ich gelesen, dass das Standesamt eine automatische Meldung an das FA sendet.
    Zur Sicherheit habe ich erstmal eine formlose Mitteilung an das FA geschickt.
    Meine Fragen wären:
    Wie ist es mit dem festgelegten vierteljährlichen Zahlplan? Ich nehme an, das kann eingestellt werden.?
    Muss ich eine abschließende Einkommenssteuererklärung für Sie machen und wenn ja wann?
    Regulär im nächsten Jahr? Ich habe das für Sie immer online in "Mein Elster" erledigt.

    Danke Lemon

    #2
    Das Finanzamt sollte den Vorauszahlungsbescheid aufheben.

    Die Einkommensteuererklärung für 2024 kannst du erst 2025 einreichen, die Formulare für 2024 werden ja erst Anfang 2025 freigeschaltet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wird gerne mal übersehen, aber ich würde ausdrücklich um Aufhebung der Vorauszahlungen ab dem 10.12.2024 bitten.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Ich habe mich gefragt, wie z.B. nach dem Todestag erfolgende Gehaltszahlungen, Renten, Reisekostenerstattungen, etc. versteuert werden. Die nachstehend verlinkten Arikel liefern sowohl Hinweise für den Arbeitgeber als auch für die Erben.

        https://www.haufe.de/personal/haufe-...I11254514.html
        https://www.haufe.de/personal/haufe-..._HI522304.html

        Ein Kernsatz lautet dabei: "Für die Entstehung der Steuerschuld bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es nämlich allein auf den Zeitpunkt des Zuflusses an."
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Eine Ausnahme gibt es mittlerweile (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a aa. Satz 9 EStG bzw. bb Satz 6 bzw. Nr. 5 Satz 16) für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Rürup-Versicherungen, Riester-Renten, Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen und verschiedene andere: Verstirbt der Rentenempfänger, ist ihm die Rente für den Sterbemonat noch zuzurechnen;
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Danke Picard777 , das ist wichtig zu wissen. Ich habe im Internet u.a. unter "Sterbefall Steuererklärung" gesucht. In diversen Beiträgen wurde zwar die Pflicht der Erben zur Steuererklärung für den Verstorbenen benannt, aber ohne die in # 4 beipielhaft genannten Abgrenzungsfragen zu behandeln.

            In einem Beitrag von finanzamt.nrw.de heißt es lapidar:
            "Die erzielten Einkünfte nach dem Tod der bzw. des Verstorbenen sind unmittelbar der Erbin bzw. dem Erben in ihrer bzw. seiner eigenen Steuererklärung zuzurechnen, und zwar grundsätzlich in derselben Einkunftsart wie zuvor bei der verstorbenen Person. Die Erbin bzw. der Erbe bezieht die Einkünfte dann nämlich nicht mehr aus einer ehemaligen Tätigkeit der bzw. des Verstorbenen, sondern kraft eigener Verwirklichung des Einkünftetatbestandes."
            https://www.finanzamt.nrw.de/steueri...echtsnachfolge

            Einen Steuerberater beauftragen zu müssen, um etwa die letzte Rentenzahlung des Verstorbenen korrekt zu erklären, sollte m.E. durch entsprechende Information vermeidbar sein.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Einen Steuerberater beauftragen zu müssen, um etwa die letzte Rentenzahlung des Verstorbenen korrekt zu erklären,
              Wenn der Bescheinigungsabruf bereits zu Lebzeiten eingerichtet war, nutzt man einfach diesen. Der funktioniert auch noch nach dem Tode.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 04.11.2024, 20:05. Grund: Wort ergänzt
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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