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Erbe (Wohnung) im nicht EU Ausland (Ukraine) mit anschließendem Verkauf der Immobilie

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    Erbe (Wohnung) im nicht EU Ausland (Ukraine) mit anschließendem Verkauf der Immobilie

    Guten Tag,

    ich übe eine selbstständige Tätigkeit aus und bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.


    Ich habe eine Wohnung in der Ukraine von meinen Großeltern geerbt und möchte die Wohnung verkaufen.
    Großeltern haben in dieser Wohnung mehr als 10 Jahre gewohnt. (Stichwort: Spekulationsfrist)
    Der Wert der Wohnung beläuft sich auf ca. 50 000 Euro.
    Für das Erbe wurden in der Ukraine Steuern gezahlt.

    Deutschland hat mit der Ukraine ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (nur als Info).


    Ich habe versucht, mich in das Thema der Steuern in Deutschland einzulesen, aber es gibt entweder
    widersprüchliche Aussagen oder es ist mir einfach nicht klar. Bin auch etwas überfragt wo man
    das alles in Elster eintragen soll.

    Ich habe einige Fragen und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.



    1) Wo trage ich das in Elster ein?
    Muss man dabei irgendwelche Besonderheiten beachten?
    Wie kann ich erkennen (in Elster), ob auf das Erbe Steuern gezahlt werden müssen?
    Ich habe gelesen, dass Freibeträge für das Erbe existieren. 400 000 EUR für Enkelkinder - sofern die Kinder des Erblassers
    oder der Erblasserin bereits vorher gestorben sind. (Das ist bei mir der Fall).

    2) Zählt der Verkaufserlös (als Ganzes, volle Summe) als Einkommen und muss man darauf Einkommensteuer zahlen?
    Bzw. evtl. auf die Differenz aus der Bewertung der Immobilie und dem Verkaufserlös?

    3) Muss man für ausländisches Erbe unbedingt eine Steuerklärung machen? Muss man eine Steuererklärung auch dann machen, wenn der Wert unter dem Freibetrag liegt?
    Falls ja, gibt es Fristen? (3 Monate?). Was passiert, wenn man die Frist nicht einhält? Straffe?

    4) Wenn der Wert der Wohnung unter dem Freibetrag liegt, wird es trotzdem als Einkommen gewertet?
    Auch wenn man keine Steuern zahlen muss (Freibetrag)...
    Ich frage, weil ich als Selbstständig in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bin
    und die Beiträge für die Krankenkasse aus dem Einkommen aus der Steuererklärung ermittelt werden.
    Somit, wenn der Verkaufserlös der Wohnung als Einkommen gilt, muss man auf die ganze Summe
    Krankenkassenbeiträge zahlen. Freibeträge gelten für die Krankenkasse nicht.


    Es sind eine Menge an Fragen, das Thema ist scheinbar nicht einfach.
    Es wäre super, wenn jemand die Fragen oder einige der Fragen beantworten könnte.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Du musst die Einkommensteuer und die Erbschaftsteuer unterscheiden. Bei der Einkommensteuer geht es um Einkommen, bei der Erbschaftsteuer um einen unentgeltlichen Erwerb.

    Einkommensteuer: Die Erbschaft an sich ist kein Einkommen. Eine Veräußerung bei Dir auch nicht, wenn die Großeltern und Du zusammen das Grundstück über 10 Jahre hatten. Das Doppelbesteuerungsabkommen i(DBA) st dann irrelevant, denn dieses würde nur regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Ob das jeweilige Land sein Besteuerungsrecht dann wahrnimmt, ist aber entscheidend. Deutschland jedenfalls besteuert jedenfalls nicht (Stichwort 10 Jahre), das DBA kann daher nicht zu einer -deutschen- Steuerpflicht führen. Etwas Anderes ist natürlich, wenn das Grundstück vermietet wird. Das unterliegt ab dem Erbfalltag der Einkommensteuer. Was das DBA daraus macht, habe ich nicht geprüft.

    Erbschaftsteuer: Nach § 30 ErbStG bist Du verpflichtet den "Erwerb" (= Erbschaft) Deinem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt (ist häufig zentralisiert und ggf. nicht Dein normales Finanzamt) anzuzeigen. Was Du für diese Anzeige genau mitteilen musst, siehst Du in § 30 Abs. 4 ErbStG. Das Finanzamt kann Dich dann anschließend zu einer Erbschaftsteuererklärung auffordern (§ 31 ErbStG).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für Deine Antwort und die Erklärung.

      Noch eine kleine Ergänzung: Die geerbte Immobilie (Wohnung) wurde nur von den Großeltern über 10 Jahre bewohnt, nicht von mir.

      Entfällt auch in diesem Fall die Spekulationsfrist von 10 Jahren?


      Wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen: Die Ukraine hat bereits das Besteuerungsrecht wahrgenommen.
      Ich habe bereits für das Erbe die Erbschaftsteuer in der Ukraine gezahlt.
      Würde das bedeuten, dass in Deutschland keine Erbschaftsteuer gezahlt werden muss?


      Vielen Dank für Deine Antwort im Voraus

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Wieviel von den 10 Jahre Du und / oder die Großeltern hatten, ist egal. Das hatte ich aber auch schon geschrieben.

        Das DBA betrifft nicht die Erbschaftssteuer. Siehe aber § 21 ErbStG, d.h. ggf. auch Versteuerung in Deutschland, aber dabei Anrechnung der ukrainischen Erbschaftssteuer.

        Alles weitere ist Thema für Deine Steuerberatung, das ist kein Elsterthema.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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