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Alleinerziehend Zusammenzug mit neuen Partner

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    Alleinerziehend Zusammenzug mit neuen Partner

    Hallo Zusammen,
    sorry falls es diese Frage scho gab, aber beim überfliegen konnte ich nichts finden.
    Ich bin mit meiner Freundin welche alleinerzihend ist zusammengezogen. Heute haben wir erfahren, dass sich hier die Steuerklasse von 2 auf 1 ändert. Bis wann muss dies an das FA gemeldet werden? Reicht da nächstes Jahr oder muss das dieses Jahr noch gemacht werden?
    Zudem gelten wir jetzt als eheähnliche Gemeinschaft und könnten dann auch 3/5 beantragen?
    Danke euch und viele Grüße
    Zuletzt geändert von chrischan1985; 12.11.2024, 16:06.

    #2
    2 x nein.

    Das muss an und für sich gleich gemeldet werden. Wenn nicht, wird deine Freundin in der Steuererklärung 2024 kräftig nachzahlen müssen.

    Da nicht verheiratet, gibt es auch keine Ehegattensteuerklassen.

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      #3
      Also wenn wir am 01.09. zusammengezogen sind, muss dies zum 01.09. mitgeteilt werden. Aber gilt der Wechsel dann nicht für das ganze Jahr oder wirklich erst ab 01.09.?
      Zuletzt geändert von chrischan1985; 12.11.2024, 16:19.

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        #4
        Es wird gezwölftelt. In der Steuererklärung und monatlich.

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          #5
          Zugezogen? Du bist am 1. 9. von Mannheim nach Heidelberg zu Deiner Freundin gezogen, dann hat sie ab 1. 9. keinen Anspruch mehr auf den Alleinerziehendenfreibetrag.

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            #6
            okay danke. Und wie weißt man das nach? Mit der Ummeldungsbestätigung oder wird dies automatisch ans FA gemeldet?

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              #7
              Dass man keinen Anspruch mehr auf einen bestimmten Freibetrag hat muss man dem Finanzamt nicht grundsätzlich nachweisen. Wenn doch, dann wird sich das Finanzamt melden.

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                #8
                Die Änderung der Steuerklasse muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten beim Finanzamt gemeldet werden. Wenn die Änderung bereits in diesem Jahr erfolgt ist, solltest du sie noch dieses Jahr melden, andernfalls reicht es auch, wenn es zum Jahreswechsel erfolgt. Wenn ihr als eheähnliche Gemeinschaft gilt, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerklassenkombination 3/5 beantragen, was ebenfalls beim Finanzamt zu klären ist.

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                  #9
                  Wenn ihr als eheähnliche Gemeinschaft gilt, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerklassenkombination 3/5 beantragen,
                  Wo hast du denn diesen Unsinn gelesen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Das hat mich inspieriert, den ersten Beitrag von redicisfollows herzusuchen. Tatsächlich: er hat dort nachträglich einen Link untergebracht.

                    Hier im Beitrag konnte ich jetzt keinen entdecken. Auch wenn ansonsten nur Blödsinn drinsteht ...

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                      #11
                      Hier im Beitrag konnte ich jetzt keinen entdecken.
                      Das habe ich vor meiner Antwort ebenfalls geprüft, ältere Beiträge habe ich allerdings nicht kontrolliert. Warten wir mal ab,

                      ob die nächsten 24 Stunden eine Änderung erfolgt, danach sollte es ja nicht mehr möglich sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Schade dass man nicht erkennen kann ob er's versucht hat

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