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Untervermietung bei Elster richtig angeben

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    Untervermietung bei Elster richtig angeben

    Guten Tag,

    ich habe folgenden Fall. Ich habe meine Wohnung untervermietet. Ich habe selbst 800 EUR Miete an den Vermieter gezahlt und 500 EUR vom Untervermieter Miete bekommen. Jetzt ist meine Frage, muss ich diesen Verlust bei Elster Anlage V Zeile 22 mit Minus als Vorzeichen angeben oder nicht? Denn wenn ich das tue, ändert sich der Betrag der Nachzahlung drastisch nach unten, bedeutet ich müsste deutlich weniger Steuern nachzahlen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil ich habe ja keinen Verlust im klassischen absetzbaren Sinne erwirtschaftet. War ja auch Privat. Vielleicht übersehe ich hier auch etwas und muss die Untervermietung bei einem faktischen Verlust nicht angeben.

    Vielen Dank

    Viele liebe Grüße

    #2
    Elster prüft Deine Steuererklärung ja nicht auf Richtigkeit. Wer Verluste erwirtschaftet zahlt natürlich weniger Steuern als jemand mit Gewinnen.

    Übrigens: es geht um die Anlage V-Sonstige. Weißt Du natürlich, sonst hättest Du ja die Zeile nicht gefunden.

    Kommentar


      #3
      War ja auch Privat. Vielleicht übersehe ich hier auch etwas und muss die Untervermietung bei einem faktischen Verlust nicht angeben.
      Wolltest du mit der Untervermietung denn überhaupt Einkünfte erzielen ? Wenn nicht, dann wird dir das Finanzamt die Verluste nicht anerkennen.

      Erklären musst du diese Verluste im Übrigen nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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