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ich habe folgenden Fall. Ich habe meine Wohnung untervermietet. Ich habe selbst 800 EUR Miete an den Vermieter gezahlt und 500 EUR vom Untervermieter Miete bekommen. Jetzt ist meine Frage, muss ich diesen Verlust bei Elster Anlage V Zeile 22 mit Minus als Vorzeichen angeben oder nicht? Denn wenn ich das tue, ändert sich der Betrag der Nachzahlung drastisch nach unten, bedeutet ich müsste deutlich weniger Steuern nachzahlen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil ich habe ja keinen Verlust im klassischen absetzbaren Sinne erwirtschaftet. War ja auch Privat. Vielleicht übersehe ich hier auch etwas und muss die Untervermietung bei einem faktischen Verlust nicht angeben.
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